Krasse Entscheidung
Coup im Grünen Gewölbe: Muss Sachsen jetzt Millionen an Remmo-Anwälte blechen?
Ist das fair? Nach der Verurteilung von fünf Mitgliedern des Remmo-Clans sollen deren Anwälte jetzt Kohle vom Freistaat Sachsen bekommen!

Ganz klar: Der Kunstdiebstahl aus dem weltberühmten Schatzkammermuseum im Residenzschloss am 25. November 2019 war einer der spektakulärsten in ganz Deutschland: Die Täter erbeuteten damals 21 Schmuckstücke mit Diamanten und Brillanten im Wert von stolzen 116,8 Millionen Euro. Mitte Mai 2023 sind fünf junge Männer aus dem berüchtigten Berliner Remmo-Clan vom Landgericht Dresden verurteilt worden.
Kann der Freistaat sich also freuen, weil die Täter bestraft wurden. Nicht ganz, denn Sachsen soll die Verfahrenskosten bezahlen! Diese neue Entwicklung sorgt jetzt für einen bitteren Nachgeschmack in Sachen Grünes Gewölbe ...
Geldregen für Anwälte des Remmo-Clans: Sachsen soll über zwei Millionen zahlen
Diese Entscheidung klingt fast zu unfair, um wahr zu sein! Aber von vorne: Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) hatten im Strafprozess gegen die Remmo-Angeklagten einen sogenannten Adhäsionsantrag gestellt.
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Das bedeutet, dass das Opfer einer Straftat (der Freistaat Sachsen) Anspruch darauf hat, während des Strafprozesses Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Täter zu verlangen. Das Gericht prüft dann im Rahmen des Strafverfahrens auch die zivilrechtlichen Ansprüche des Opfers. Das spart oft Zeit und Kosten, da alles in einem Verfahren behandelt wird.
Die Schadenshöhe für den Freistaat belief sich auf 117 Millionen Euro, nach Rückgabe mehrerer Beutestücke zuletzt auf etwa 89 Millionen Euro. Leider war dem Strafgericht Dresden die genaue Werteermittlung der Juwelen aber zu aufwendig – auch die Schäden an den zurückgegebenen Stücken und den Vitrinen im Grünen Gewölbe hätten einberechnet werden müssen.
Die Folge: Der Freistaat Sachsen bekam seine Forderungen im Strafprozess nicht zugesprochen! Die Strafkammer hielt den Schadenersatz zwar „dem Grunde nach“ gerechtfertigt, sah aber von einer Entscheidung ab. So erklärt es auch ein Landgerichtssprecher laut Tag24: „Die Kostenentscheidung ist darin begründet, dass die Kammer von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag überwiegend abgesehen hat“.
Mit anderen Worten: Da Sachsen das Verfahren (Adhäsionsantrag) angestrebt hat, das aber gescheitert ist, muss auch Sachsen zahlen. Man fasst es nicht – der Freistaat bekam als Geschädigter auch noch die Verfahrenskosten aufgebrummt!
Und die Strafkammer traf eine heftige Kostenentscheidung: Nach einer vorläufigen Rechnung muss der Freistaat etwa 2,42 Millionen Euro zahlen! Geld, das auf die zwölf Remmo-Verteidiger aufgeteilt wird.

Sachsen will „keinen Cent“ an Remmo-Anwälte zahlen
Der Schock sitzt gerade sicherlich tief. Doch das letzte Wörtchen ist in diesem Fall noch nicht gesprochen, denn Sachsen will sich wehren! Der Freistaat soll bereits Beschwerde gegen die Kostenentscheidung eingereicht haben. Auch ein nachfolgendes Zivilverfahren sei möglich.
Das sächsische Finanzministerium zeigt sich optimistisch, dass der Freistaat am Ende keine Millionen blechen muss: „Die Remmo-Anwälte werden von uns keinen Cent bekommen, das wird alles gegen den Schadenersatz aufgerechnet“, lautet die Kampfansage des Ministeriumssprechers Jörg Herold gegenüber TAG24.