Arbeitgeber sind nicht mehr verpflichtet, Homeoffice und Corona-Tests anzubieten
In Meseberg einigte man sich im Bundeskabinett auf neue Corona-Regelungen für Unternehmen.

Wie geht’s weiter mit den Corona-Maßnahmen im kommenden Herbst? Nachdem die Bundesregierung kürzlich erst wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht hat, wurde am Mittwoch während der Kabinettsklausur im brandenburgischen Meseberg eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung beraten und beschlossen.
Lesen Sie auch: 1000 Euro pro Kind vom Staat für Familien: DAS ist der neue Entlastungs-Plan in der Krise >>
So sollen Unternehmen ab Herbst nun doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten erneut Homeoffice und Corona-Tests anzubieten. Nach Angaben des Arbeitsministeriums sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts ein Homeoffice-Angebot für die Beschäftigten und ein regelmäßiges Angebot von Tests nur noch „prüfen“. Die neue Verordnung soll vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten.
Corona-Maßnahmen: Homeoffice nicht mehr verpflichtend
In einem früheren Entwurf der Verordnung aus dem Hause von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte es noch geheißen: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“ Zudem war eine Pflicht für das Angebot von zwei Tests pro Woche vorgesehen.
Lesen Sie auch: Regierung beschließt: DAS sind die schärferen Corona-Maßnahmen und Energiespar-Regeln für den Herbst! >>
Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Homeoffice waren im März ausgelaufen. Damals wurde die Verantwortung für Corona-Maßnahmen weitgehend in die Hände der Arbeitgeber gelegt. Ende Mai waren dann mit dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung auch die restlichen Vorgaben für Betriebe ausgelaufen. Nun soll die Verordnung reaktiviert werden. Begründung: Für Herbst und Winter sei zu erwarten, dass die Infektionszahlen nochmals deutlich steigen. Daher müssten auch im Arbeitsleben erneut Schutzmaßnahmen getroffen werden.