Corona-Maßnahmen
Nach Berlin jetzt auch in Bayern: Alkohol-Ausschankverbot ab 22 Uhr in München
Außerdem gilt erneut eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone an bestimmten Orten, auch die Kontaktbeschränkungen werden wieder verschärft.

Aufgrund von steigenden Corona-Infektionszahlen gilt in München ab Mittwoch ein Ausschankverbot für Alkohol ab 22 Uhr. Wie an vergangenen Wochenenden gilt zudem von Freitagabend bis Sonntagfrüh ein Alkoholverbot „zum Außer-Haus-Verkauf ab 21 Uhr und zum Konsum im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages“ an mehreren beliebten Freizeit-Treffpunkten, wie die Stadtverwaltung mitteilte.
An mehreren Orten in der Stadt wird außerdem erneut eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone eingeführt. Sie gilt von 9 bis 23 Uhr. Die Maßnahmen sind zunächst auf zwei Wochen befristet. Dazu gehört auch, dass die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft werden.
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Demnach ist der gemeinsam Aufenthalte sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum sowie an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie nur noch in Gruppen von bis zu fünf Personen „oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands“ gestattet.
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