Bericht : Corona: Eltern-Entschädigungen sollen ausgeweitet werden
Geld als Ausgleich für Verdienstausfall soll es auch dann geben, wenn Schulen nur die Präsenzpflicht aussetzen, wie es im neuen Lockdown häufig der Fall ist.

Für viele ist das längst überfällig. Die Entschädigungsregelung für Eltern, die wegen geschlossener Kitas und Schulen nicht zur Arbeit können, wird einem Medienbericht zufolge ausgeweitet. Die staatliche Verdienstausfall-Entschädigung soll es laut Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) auch dann geben, wenn Schulen in der Corona-Pandemie nicht geschlossen werden. Und zwar dann, wenn Bildungseinrichtungen nur die Präsenzpflicht aussetzen, so wie das in einigen Bundesländern im aktuellen Lockdown der Fall ist.
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Dem Bericht nach soll Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes entsprechend um einen Halbsatz ergänzt werden. Die Regelung war im Frühjahr beschlossen und im Herbst ergänzt worden. Eltern, die auf der Arbeit ausfallen, weil das Gesundheitsamt ihren Nachwuchs unter Quarantäne gestellt hat oder weil Schule und Kitas behördlich geschlossen wurden, können 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat bekommen.
Das gilt für Kinder im Alter bis zwölf Jahren und für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind. Die Anträge für die Entschädigung stellt der Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde vor Ort und gibt sie als Lohnfortzahlung an den Arbeitnehmer weiter. Bund und Länder hatten bei ihrem Corona-Krisengipfel am Sonntag vereinbart, für Eltern „zusätzliche Möglichkeiten“ zu schaffen, um für die Betreuung von Kindern im Lockdown „bezahlten Urlaub zu nehmen“.
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Unklar bleibt zunächst noch, was mit Eltern von Kita-Kindern ist, deren Einrichtungen zwar nicht grundsätzlich schließen, die aber wie in einigen Bundesländern nun üblich, gebeten werden, ihre Kinder nicht in die Einrichtung zu bringen.