Corona-Irrsinn

Chaos um Kinderverbot an der Ostsee: Verantwortliche rudern zurück

Laut Corona-Verordnung dürfen nur vollständig Geimpfte nach Mecklenburg-Vorpommern. Für Kinder unter 14 Jahren soll die Regel aber nun doch nicht gelten.

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Seit Mittwoch dürfen vollständig Geimpfte aus anderen Bundesländern ihre Zweitwohnung besuchen oder als Tagestouristen nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.
Seit Mittwoch dürfen vollständig Geimpfte aus anderen Bundesländern ihre Zweitwohnung besuchen oder als Tagestouristen nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.imago

Das Land Mecklenburg-Vorpommern sorgt mit der Änderung der Corona-Regeln für massive Verwirrung und große Unsicherheit. Seit Mittwoch dürfen vollständig Geimpfte aus anderen Bundesländern ihre Zweitwohnung besuchen oder als Tagestouristen kommen. Das teilten die Behörden mit. Dazu heißt es von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wörtlich: „Kann ich eine Person mitnehmen, die noch nicht vollständig oder gar nicht geimpft ist? Nein, die Öffnung gilt nur für vollständig geimpfte Personen.“

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Da Kinder aktuell nicht geimpft werden, können sie die Voraussetzung zur Lockerung der Corona-Verbote also nicht erfüllen. Und dürfen somit gemäße Corona-Verordnung nicht an die Ostsee. Das soll aber jetzt plötzlich ein Missverständnis sein. Bei der eigentlich sehr klar formulierten Verordnung soll es sich um ein Versehen handeln. Das teilte die Pressestelle der Staatskanzlei in Schwerin dem Münchner Merkur am Donnerstag mit. Demnach müssten Kinder in der veränderten Verordnung „nicht zwingend nochmal erwähnt werden“.

Welche Regeln gelten für welche Kinder?

Der Grund: Bereits in früheren Verordnungen des Landes sei festgeschrieben worden, dass Kinder unter 14 Jahren von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen seien. Was also bedeuten würde: Vollständig geimpfte und gesunde Eltern mit Kindern dürfen doch als Tagestouristen an die Ostsee. Aber nur, wenn die Kinder jünger als 14 Jahre sind.

Wenn Urlaub an der Ostsee wieder möglich ist, dann selbstverständlich auch für Kinder und alle Familien, heißt es nun von den Verantwortlichen.
Wenn Urlaub an der Ostsee wieder möglich ist, dann selbstverständlich auch für Kinder und alle Familien, heißt es nun von den Verantwortlichen.imago

Auf der offiziellen Internetseite des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird auf diesen Umstand noch nicht hingewiesen. Am Freitag hieß es hier nach wie vor: „Bürgerinnen und Bürger aus anderen Bundesländern, die über vollständigen Impfschutz verfügen, können ab heute wieder nach Mecklenburg-Vorpommern reisen – zum Beispiel zur Nutzung der eigenen Zweitwohnung, eines Kleingartens, für einen Tagesausflug oder den Besuch von Freunden und Verwandten.“

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Extra aufgeführt ist die Frage: „Kann ich eine Person mitnehmen, die noch nicht vollständig oder gar nicht geimpft ist?“ Die Antwort am frühen Freitagmorgen besteht weiterhin aus nur dem folgenden Satz: „Nein, die Öffnung gilt nur für vollständig geimpfte Personen.“

Team von Manuela Schwesig: „Urlaub ist zur Zeit in MV nicht möglich“

Am Donnerstag meldete sich zudem das Team von Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, zu Wort. In der Erklärung heißt es „Urlaub ist zur Zeit in MV nicht möglich. Auch Schulen und Kitas sind noch in Notbetreuung, weil es aufgrund der Infektionslage einen harten Lockdown gibt. Er wirkt. Wenn Urlaub bei uns wieder möglich ist, dann selbstverständlich auch für Kinder und alle Familien. / Team Schwesig“

Klärende Worte, welche Regeln aktuell für welche Menschen welches Alters in Hinblick auf Zweitwohnsitze und Tagesausflüge gelten, gab es hingegen nicht.