Betäubungsmittel für Oma und Opa

Cannabis auf Seniorenmesse vertickt? Berliner Händler in Nürnberg vor Gericht gestellt

Seine nicht erlaubten Cannabis-Öle sollen gegen Schmerzen und Schlaflosigkeit eingesetzt werden. Bei Senioren sind sie der Renner.

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Cannabis-Öle sind im Trend, aber viele sind eigentlich verboten.
Cannabis-Öle sind im Trend, aber viele sind eigentlich verboten.imago/ZUMA Wire

Wer Schmerzen hat, der betäubt sich gerne auch mal mit Cannabis-Ölen. Sie sollen gegen die Pein und auch gegen Schlaflosigkeit helfen. Was viele nicht wissen: Die meisten dieser Öle fallen unter das Betäubungsmittelrecht. Einem Händler aus Berlin wurde das jetzt zum Verhängnis. Die Justiz hat ihn am Haken, am heutigen Dienstag beginnt der Prozess.

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Der fragliche Geschäftsführer eines Handelsunternehmens aus Berlin muss sich von Dienstag an vor dem Amtsgericht Nürnberg verantworten, weil er 2019 auf einer Seniorenmesse in Nürnberg unerlaubt Betäubungsmittel verkauft haben soll. Konkret handelt es sich um Öle mit dem Wirkstoff CBD (Cannabidiol), solche Öle werden von Anwendern unter anderem gegen Schmerzen und Schlaflosigkeit eingesetzt.

Die Öle sollen darüber hinaus zum Teil auch den Wirkstoff THC enthalten haben. THC ist der Stoff, der in Cannabis-Produkten den Rauschzustand auslöst. In auf dem Schwarzmarkt verkauftem Marihuana ist THC durchschnittlich zu etwa zehn Prozent enthalten. In den auf der Messe verkauften Ölen betrug der THC-Gehalt nach Angaben der Staatsanwaltschaft bis zu knapp zwei Prozent.

Cannabis fällt unter das Betäubungsmittelgesetz

Der THC-Gehalt der Produkte lasse sie unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Selbst die nicht THC-haltigen Produkte fielen aber unter das Arzneimittelgesetz, sie seien verschreibungspflichtig. Der Hauptangeklagte sagte dem Hanfjournal, er halte das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörde für unverhältnismäßig. Mitangeklagt ist außer dem Geschäftsführer des Handelsunternehmens auch ein Mitarbeiter.

Über die Wirkung von CBD gegen Schmerzen gibt es inzwischen viele Erkenntnisse. Forschungs- und Studienergebnisse zeigen eine schmerzlindernde Wirkung von Cannabidiol (CBD), und das, obwohl der Wirkmechanismus noch gar nicht vollständig wissenschaftlich entschlüsselt ist. In Anbetracht vieler positiver Erfahrungen von Schmerzpatienten zeigt sich aber deutlich, dass Cannabis-Öl auf natürlichem und sehr bekömmlichem Weg für Linderung sorgen kann.

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Das sieht der Gesetzgeber in Deutschland naturgemäß etwas kritischer. Erreicht der Wirkstoff THC ein bestimmtes Niveau, fällt er unter das Betäubungsmittelgesetz. Der Verkauf ist dann verboten und wird strafrechtlich verfolgt – wie jetzt im Falle des Berliner Händlers in Nürnberg.