Rassismus
Brandenburg: Unternehmen lehnt muslimischen Bewerber ab
In der Absage begründet die Firma in diskriminierender Weise, warum die Mitarbeit eines Muslims unerwünscht sei. Das sei aber nicht Grund für die Ablehnung.

Ein Unternehmen in Brandenburg hat in seiner Absage an einen Bewerber geschrieben, praktizierende Muslime seien dort unterwünscht. Der Mann hatte sich auf einen Ausbildungsplatz als Tief-/Straßenbauer im Landkreis Spree-Neiße beworben. Er veröffentlichte das Schreiben auf Twitter.
„Der Islam ist in meinen Augen nicht mit der Verfassung der BRD in Einklang zu bringen“, schrieb Frank Pilzecker, Geschäftsführer der Asphalt Straßenbau Gesellschaft mbH aus Kolkwitz-Krieschow. "Nach meinen Erfahrungen ist dies eine für mich und meine Umgebung nicht wünschenswerte Gesellschaftsform", heißt es weiter. Zuvor schreibt Pilzecker, es seien „besser geeignete Kandidaten“ für die Stelle gefunden worden. Das Unternehmen erhielt 2019 den Ausbildungspreis des sogenannten Brandenburgischen Ausbildungskonsens.
Firma bestreitet diskriminierende Aussagen nicht
Auf Anfrage des rbb bestritt Pilzecker seine Aussagen nicht. „Ich kann praktizierende Moslems nicht beschäftigen, weil es Unruhe geben würde“, sagte er. Welche Unruhen er meine, könne man in jeder Zeitung nachschlagen, zitiert ihn der Sender. Die Arbeit im Straßenbau sei körperlich anspruchsvoll und vertrage sich seiner Erfahrung nach nicht mit dem Fasten während des Ramadans.
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Auch das Sozialleben im Betrieb sei durch die Mitarbeit eines praktizierenden Muslims gefährdet, so Pilzecker weiter: „Wenn der Deutsche seine Leberwurst isst, setzt sich ein Moslem in einen anderen Raum.[...] Da haben wir uns entschlossen sowas nicht einzustellen.“ Die Religion des Kandidaten habe aber nichts mit der Absage zu tun gehabt.
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In seiner Absage schrieb Pilzecker außerdem: „Ich wünsche Ihnen dennoch für die Zukunft alles Gute und hoffe, daß sie den Weg in ihre Heimat finden und dort nach ihren Grundsätzen leben können, so wie wir Deutsche in unserer Heimat Deutschland nach unseren freiheitlichen Grundsätzen leben wollen. Wenn Sie eines Tages als Auslandsstudent oder -auszubildender nach Deutschland kommen, bin ich gern bereit Sie mit unserer Kultur und unserem Wissen fort- und auszubilden.“
Diskriminierungen wegen des Glaubens eines Bewerbers stellen einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar. Die Polizei Brandenburg schrieb auf Twitter: „Der Betroffene kann eine Beleidigung anzeigen. Die Ablehnung auf Grund seiner Religion/Herkunft ist ein zivilrechtlicher Sachverhalt.“ Die Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli schrieb hinsichtlich des Vorfalls von „Rassismus mitten unter uns“.
Aydan Özoğuz, SPD-Bundestagsabgeordnete und frühere Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration im Kanzleramt, forderte, künftige Aufträge an die Firma sollten überdacht werden. Sie zog laut Deutschlandfunk „zudem die Qualifizierung des Geschäftsführers in Zweifel und kritisierte das Weltbild, das in dem Betrieb – Zitat – gezüchtet werde“.