Eine Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand. (Symbolbild)
Eine Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand. (Symbolbild) Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Mehrere Hundert ehemalige Studierende an Brandenburger Hochschulen haben kurz vor dem Jahresende nach Angaben der Brandenburgischen Studierendenvertretung auf Rückzahlung verfassungswidriger Rückmeldegebühren geklagt. Eine „Massenklage beim Verwaltungsgericht Potsdam für 268 Betroffene“ sei am Dienstag eingereicht worden, teilte die Vertretung am Mittwoch mit.

Lesen Sie auch: Vorwurf: China soll Corona-Verbreitung bewusst zugelassen haben >>

Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Potsdam sind mehrere Klagen von Studierenden eingegangen. Die genaue Anzahl konnte ein Sprecher am Donnerstag nicht bestätigen.

Die Klagen wurden der Studierendenvertretung zufolge über einen Prozesskostenfinanzierer eingereicht, der bei Erfolg einen Teil des Geldes einbehält. Eingeklagt werden demnach insgesamt rund 143.000 Euro. Weitere Studierende hätten ebenfalls Klage an anderen Verwaltungsgerichten im Land erhoben. Insgesamt seien es rund 300 Klagen, sagte Sprecher Jonathan Wiegers.

Mehr aktuelle Nachrichten aus dem Ressort Panorama finden Sie hier >>

Die Studierendenvertretung und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hatten ehemalige Studierende im Streit um verfassungswidrige Rückmeldegebühren zu Klagen aufgerufen.

Uneinigkeit bei der Verjährungsfrist

Das Bundesverfassungsgericht hatte die an allen Brandenburger Hochschulen von 2001 bis 2008 erhobenen Gebühren im Januar 2017 für rechtswidrig erklärt. Dennoch verweigerten die Hochschulen und das Land Brandenburg die Rückzahlungen an Zehntausende Studenten, weil die Verjährungsfrist ihrer Ansicht nach spätestens im Januar 2013 abgelaufen war. Dagegen gehen die Studentenvertreter davon aus, dass die Verjährungsfrist erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einsetzt und damit zum Ende des Jahres ausläuft.

Lesen Sie auch den Berlin-Polizei-Ticker >>

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte im März 2019 in einem Musterverfahren entschieden, dass die Uni Potsdam zwei Studenten jeweils knapp 800 Euro Rückmeldegebühren zurückzahlen muss. Die Hochschule legte dagegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein. Ob über diese bereits entschieden worden ist, ist offen. Am Donnerstag war das Gericht nicht erreichbar.