Boris Becker gewann dreimal Wimbledon.
Boris Becker gewann dreimal Wimbledon. Imago/Nordphoto

Vor einer Woche machte Boris Beckers Insolvenzverfahren in Großbritannien erneut Schlagzeilen. Um verspätete Offenlegung von Vermögenswerten soll es da gehen, wie mehrere britische und deutsche Medien übereinstimmend schreiben. Um eine Insolvenzverschleppung, wie unter anderen auch der KURIER berichtete, handelt es sich laut Beckers Anwälten ausdrücklich nicht. Ein solcher Tatbestand ist dem englischen Recht fremd.

Auch eine Verschärfung der Reiseauflagen wie der Kurier berichtete, erfolgte nicht. Das ließ Boris Becker über seine Anwälte ausrichten. Zwar zeigte sich die Anklägerin während eines Termins am 9. September verärgert darüber, dass Becker während seiner angemeldeten Reise nach Ibiza einen Abstecher nach Mallorca machte, ohne die Behörden darüber informiert zu haben. Allerdings wurden diese Reiseauflagen zu keinem Zeitpunkt durch Richterin Deborah Taylor geändert.

Weiterhin gilt also: Wenn Boris Becker Großbritannien verlässt, muss er 48 Stunden zuvor die Behörden informieren. Diese Reiseauflagen werden den dreimaligen Wimbledon-Champion, wenn es keine gerichtliche Änderung gibt, übrigens noch eine Weile begleiten. Denn vor zwei Jahren hatte der britische High Court die Insolvenzauflagen von Becker bis zum 16. Oktober 2031 verlängert. Üblicherweise werden diese bereits nach einem Jahr aufgeboben. In Beckers Fall, der seit dem 21. Juni 2017 andauert, jedoch nicht.

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Am Reisen an sich hindern sollen die Auflagen Boris Becker übrigens nicht. Es soll nur darum gehen, zu wissen, wo er ist. Und so hielt sich der ehemalige Weltklasse-Tennisspieler zuletzt in Deutschland auf, wo er sich mit Freundin Lilian de Carvalho Monteiro zum Almauftrieb in der „Käfer-Schänke“ in München einfand.