Bizarrer Nachbarschaftsstreit: Darf ein Hahn krähen? Und wenn ja, wie oft?
Hahnenkampf vor Gericht. Darf ein Gockel Hunderte Male am Tag seine Stimme erschallen lassen?

Ein Hahn am Morgen vertreibt Kummer und Sorgen? Mag sein, aber im westfälischen Bad Salzuflen sehen das zumindest Menschen wie Jutta (76) und Friedrich-Wilhelm (77) etwas anders. Denn in ihrer Nachbarschaft lebt Magda. Magda – zugegebenermaßen ein etwas merkwürdiger Name für einen Hühner-Mann – hat ein gar kräftiges Stimmen. Was an sich noch nicht das Problem wäre. Doch wenn man den einem RTL-Bericht und den Aussagen des verstimmten Rentnerpärchens Glauben schenken kann, lässt das Hähnchen seine Stimme eben nicht in der Frühe zu hahngerechter Zeit erschallen, sondern deutlich öfter.
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„100- bis 200-mal so grob gesagt“, klagt Friedrich-Wilhelm, muss er über den Tag verteilt dem Hahnengesang unfreiwillig lauschen. Was ihn und seine Frau dann so viele Nerven kostet, dass man irgendwann aus der hübschen, grünen Gartenoase ins Innere des Hauses flüchtet: „Ich bin es leid, komm“, schimpft Jutta.
Minutengenaues Protokoll der Hahnenschreie
Seit etwa drei Jahren lärmt Gockel Magda nun schon und wie das so ist bei Unstimmigkeiten mit der Nachbarschaft, irgendwann werden härtere Bandagen angelegt. Und so hat das Rentnerpaar laut RTL begonnen, ein Lärmprotokoll anzulegen. Sorgfältig wird dort jede tierische Gesangseinlage minutengenau als Beweis notiert, auf das später ein Amtsrichter seine Freude daran habe. Denn es sei „so schwierig von Folter zu reden“, meint Jutta, „aber ein ganz bisschen empfinde ich das so“.
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Und damit soll jetzt Schluss sein, gegen den Folter-Hahn Magda und seinen Besitzer, der sich zu den Sangeskünsten seines Lieblings übrigens nicht äußern wollte, soll geklagt werden. Der Hahnenkampf geht also weiter – vor dem Amtsgericht Lemgo. Denn alle Versuche, den Streit zu befrieden und den Hahn mit friedlichen Mitteln zum Schweigen zu bringen, fruchteten nicht und so muss jetzt die Justiz entscheiden, was der Gockel darf und was nicht.
Man kann im Sinne des Tierschutzes im Allgemeinen und im Sinne der Gesundheit von Magda im Besonderen nur hoffen, dass das Urteil der Richter nicht lautet: „Wir essen heut den Suppenhahn, den gestern wir noch huppen sah’n!“