Die Tiersärge passen für Hunde, Katzen, Hasen oder Kaninchen bis acht Kilo. 
Die Tiersärge passen für Hunde, Katzen, Hasen oder Kaninchen bis acht Kilo.  Foto: Nicolas Armer/dpa

Ein Haustier nimmt für viele einen besonderen Platz im Leben ein. Es ist bester Freund und Familienmitglied zugleich, Trostspender und Lichtblick. Stirbt das Tier, ist der Schmerz groß. Umso wichtiger ist ein würdevoller Abschied. Das weiß auch Arno Ludwig, der spezielle Tiersärge entwirft. Ein Modell hat beispielsweise die Form einer schlafenden Katze. „Ganz rund und eingekuschelt, wie es sich Katzen eben gemütlich machen“, meint der Grafiker aus Gemünden am Main (Landkreis Main-Spessart).

Ludwig kennt sich mit Abschieden aus: „Mit meiner Tochter habe ich schon 16 Tiere beerdigt“, erzählt der 59-Jährige. „Ich habe gemerkt, wie ihr das gut tut. Zwei, drei Tage ist sie noch zum Grab und hat Blümchen abgelegt. Aber dann war es auch gut.“ Doch als Sarg habe immer ein leerer Schuhkarton herhalten müssen. „Ich hab mir damals schon gedacht: Ach, es könnte doch was Schöneres geben als eine Schuhschachtel.“ Doch er habe nur klassische Särge im Miniaturformat oder eben Schachteln gefunden.

Christian Wittmann (l.) und Arno Ludwig haben die Särge für Tiere erfunden. 
Christian Wittmann (l.) und Arno Ludwig haben die Särge für Tiere erfunden.  Foto:  Nicolas Armer/dpa

Irgendwann habe er seinem Bekannten Christian Wittmann von den Särgen in Tierform erzählt, der gleich von der Idee überzeugt war. Gemeinsam zogen sie die Produktion und Anfang Januar auch den Online-Versand von „tutapets“ auf. Die Särge werden aus gepresster Pappe hergestellt, sollen aber nicht so braun bleiben, sondern lassen sich bemalen und bekleben. So verwandelt sich der Sarg beispielsweise in eine braungrau gestreifte Katze, die sich auf einer blühenden Wiese unter Sternenhimmel eingekuschelt hat. 

Die Tiersärge können individuell gestaltet und zum Beispiel angemalt werden. 
Die Tiersärge können individuell gestaltet und zum Beispiel angemalt werden.  Foto: Nicolas Armer/dpa

Übrigens: Im eigenen Garten dürfen Haustiere in der Regel beerdigt werden, sagt Tierrechtsexperte Andreas Ackenheil - außer das Grundstück gehöre zu einem Wasser- oder Naturschutzgebiet. „Denn die Leichengifte könnten Gewässer oder Böden verschmutzen.“ Das Grab sollte ein bis zwei Meter von öffentlichen Wegen und dem Nachbargrundstück entfernt sein. Der Kadaver müsse mindestens einen halben Meter tief eingegraben und mit viel Erde bedeckt werden. Sonst bestehe die Gefahr, dass andere Tiere ihn entdecken und ausgraben, erklärt der Rechtsanwalt. „Das Tier darf aber nicht im Wald oder neben einer Parkbank begraben werden, wo man früher immer gemeinsam den Sonnenuntergang beobachtet hat“, betont Ackenheil. In so einem Fall drohe eine Bußgeld von bis zu 15 000 Euro.