Beiträge nicht zulässig
Belarus vom ESC ausgeschlossen: Beiträge verhöhnen Anti-Lukaschenko-Proteste
Zweimal hatte Belarus die Chance, Songs einzureichen. Doch die Lieder stellen „den nicht-politischen Charakter des Wettbewerbs infrage“.

Belarus (Weißrussland) ist vom Eurovision Song Contest (ESC) im Mai ausgeschlossen worden. Das hat die Europäische Rundfunkunion entschieden, wie sie am Freitagabend mitteilte. Auch das neu eingereichte Lied verstoße gegen die ESC-Regeln, die sicherstellten, „dass der Wettbewerb nicht instrumentalisiert oder in Verruf gebracht wird“. Die staatliche Rundfunkgesellschaft von Belarus habe es versäumt, „innerhalb der verlängerten Frist einen teilnahmeberechtigten Beitrag einzureichen“, hieß es.
ESC: Belarus' Beitrag stelle den „nicht-politischen Charakter des Wettbewerbs infrage“
Zunächst war der Song „Ja nauchu tebja“ („Ich werde dir beibringen“) der Band Galasy ZMesta eingereicht worden. Die ESC-Organisatoren monierten bei diesem Lied, dass es in seiner jetzigen Form „den nicht-politischen Charakter des Wettbewerbs infrage“ stelle.
Es hatte Beschwerden gegeben, weil der Song mit Zeilen wie „Ich werde dir beibringen, nach der Melodie zu tanzen“ in den Augen vieler Menschen die Protestbewegung gegen Langzeitmachthaber Alexander Lukaschenko verhöhnt. Belarus reichte nach der Kritik einen neuen Song der Band ein, der nun ebenfalls von den ESC-Verantwortlichen kassiert wurde.
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Im vergangenen Jahr gab es über Monate Massenproteste gegen Lukaschenko nach der weithin als gefälscht geltenden Präsidentenwahl am 9. August. Der als „letzter Diktator Europas“ kritisierte Staatschef hatte sich nach 26 Jahren an der Macht von der Wahlkommission erneut zum Sieger erklären lassen. Die EU erkennt ihn nicht mehr als Präsidenten an. Zehntausende Menschen wurden festgenommen. Viele von ihnen kritisierten massive Polizeigewalt.