Bekloppter geht’s kaum: Wie ein freiwilliger Alkoholtest richtig daneben ging
51-jähriger Autofahrer wollte seiner Begleiterin (37) imponieren und beweisen, wie fahrtüchtig er sei.

Am Ostermontag tauchte ein Autofahrer (51) morgens gegen 3 Uhr in einer Polizeiwache der Stadt Ingelheim am Rhein (Rheinland-Pfalz) auf. Seine ungewöhnliche Bitte an die diensthabenden Beamten: Er wolle seiner Begleiterin (37) beweisen, dass er fahrtüchtig sei.
Die Polizisten ahnten (und rochen) schon, dass der Alkoholtest nicht so ganz nach den Wünschen des forschen Autofahrers ausfallen würde und ließen ihn freundlich gewähren.
„Das Ergebnis dürfte dennoch für alle Seiten etwas überraschend gewesen sein: 2,02 Promille“, berichtete die Polizei. Aber nicht genug damit, dass sein Imponiergehabe gründlich daneben ging, der Alkoholisierte war auch noch mit seinem Wagen zur Wache gefahren, was ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt nach sich zog.
Allerdings werden bei einem solchen Verfahren nicht nur die Führerscheindaten erhoben, sondern auch gleich der Führerschein eingezogen. Und da tauchte das nächste Problem auf: Der 51-Jährige hatte gar keinen. Zack, die nächste Anzeige.
Und, ach ja, für seinen Wagen hatte der Alko-Protz weder Versicherung noch Kfz-Steuer geblecht. Macht Anzeige Nr. 3. Damit im Gepäck konnte er dann zu Fuß nach Haus gehen. Was seine Begleiterin dazu sagte, ist leider nicht überliefert.