Glück im Unglück
Bahn spendiert Paar Taxi von Hannover nach München
Ein Paar aus Hamburg bleibt während eines Unwetters in Hannover hängen. Die Bahn spendiert einen Taxigutschein, mit dem sie nach München fahren können.

Glück im Unglück: Ein Student aus Hamburg (23) will am letzten Donnerstag mit seiner Freundin und der Bahn nach München reisen. Doch dann kommt das Unwetter „Lambert“ mit Sturmböen und Starkregen dazwischen.
Die beiden verpassen in Hannover ihren Anschlusszug. In Norddeutschland stand der Bahnverkehr für mehrere Stunden still. Nichts geht mehr, zumindest nicht auf der Bahnstrecke.
Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, hatten sich die beiden schon damit abgefunden, in Hannover übernachten zu müssen, „notfalls auf dem Bahnhof“, sagte der Student der Zeitung.
Bahnmitarbeiter bot Taxischein nach München an
Doch dann kommt das Glück in Person eines Bahnmitarbeiters, der bietet dem Paar einen Taxischein an, mit dem sie umsonst nach München fahren dürfen. Denn die Taxis fuhren ja noch, auch bei dem Unwetter.
Ein Taxifahrer fuhr die beiden und zwei weitere Frauen die rund 630 Kilometer von Hannover nach München. So eine Fahrt kostet rund 1400 Euro.
Ein Bahnsprecher bezeichnete den ungewöhnlichen Vorgang als Einzelfall. Ob ein gestrandeter Bahnkunde per Taxi weiterfahren dürfe, entscheide das Unternehmen immer „situativ vor Ort“.
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Bahn übernimmt normalerweise nur Taxikosten bis 120 Euro
Normalerweise übernimmt die Deutsche Bahn, so lauten die Regeln auf der Bahn-Website, nur Taxifahrten, die nicht mehr als 120 Euro kosten.
Die Bahn hatte Anfang Juni ihre Bedingungen bei wetterbedingten Zugausfällen verschärft, zulasten der Bahnreisenden. Danach muss die planmäßige Ankunft der Bahnverbindung zwischen 0 und 5 Uhr liegen und die Verspätung mindestens 60 Minuten betragen, um einen Taxigutschein zu bekommen.
Bahn hat Anfang Juni die Entschädigungsregeln verschärft
Doch nur, wenn der letzte planmäßige Zug ausfällt und das Ziel nicht mehr vor 24 Uhr erreicht werden kann, kann ein Taxi zum Einsatz kommen. Natürlich nur, wenn es keinen anderen Schienenersatzverkehr gibt.
Nach den neuen Entschädigungsregeln können Bahnunternehmen Entschädigungen ablehnen, sofern außergewöhnliche Umstände – unter anderem „extreme Witterungsbedingungen“ – vorliegen. Die Deutsche Bahn hatte aber bereits klargestellt, dass bei Problemen in Folge von „gewöhnlichen Unwettern“ weiter entschädigt werde.
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