Unter Wäschestücken erstickt
Baby nach Geburt in den Schrank gelegt: Frau (30) wegen Totschlags zu Freiheitsstrafe verurteilt
Laut Gericht hatte die Frau in der letzten Verhandlung unmittelbar vor der Urteilsverkündung die Tat zugegeben.

Im Prozess um den Tod eines Babys vor gut einem Jahr in Plauen ist die 30-jährige Mutter wegen Totschlags zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zu diesem Urteil sei die Schwurgerichtskammer gelangt, wie das Landgericht Zwickau am Dienstag mitteilte. Die Richter sahen es demnach als erwiesen an, dass die Frau zwischen dem 12. und 13. Januar 2020 in einer Wohnung in Plauen ein lebendes und lebensfähiges Kind zur Welt brachte, das jedoch wenig später starb. Im Prozess wurde der Frau vorgeworfen, das Mädchen abgenabelt, in einen Schrank gelegt und sich dann nicht weiter um das Neugeborene gekümmert zu haben.
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Laut Gericht hatte die 30-Jährige in der letzten Verhandlung unmittelbar vor der Urteilsverkündung ein Geständnis abgelegt und die Tat zugegeben – die genauen Todesumstände konnten aber dennoch nicht geklärt werden. Das Gericht ging deshalb davon aus, dass die Angeklagte nicht selbst aktiv wurde, es allerdings unterließ, Hilfe zu holen. Mit ärztlicher Hilfe hätte das Baby „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ gerettet werden können, hieß es. Als Todesursache nannte das Gericht Sauerstoffmangel.
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Erst die Eltern der Angeklagten hatten den Notarzt informiert, weil sie sich um die Frau sorgten. Rettungskräfte fanden die Babyleiche am 14. Januar in der verwahrlosten Wohnung in einem Schrank unter Wäschestücken. Die Frau hatte die Schwangerschaft auch im Freundes- und Familienkreis bis zuletzt abgestritten. Das Gericht ging in seinem Urteil von einem Totschlag im minderschweren Fall aus, weil die Frau nach der Hausgeburt ohne ärztliche Hilfe selbst in Lebensgefahr schwebte.