Apotheken dürfen Corona-Tests durchführen
Wer keine Symptome hat, kann sich bald für einen Corona-Antigentest auch an Apotheken wenden.

Apotheken dürfen künftig bei symptomfreien Patienten Antigentests zur Feststellung einer Corona-Infektion durchführen. Das teilte die ABDA-Bundevereinigung Deutscher Apothekerverbände am Montag mit. Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums und der für die Aufsicht zuständigen Landesministerien stehe es demnach jedem Apothekenleiter frei, Antigentests durchzuführen.
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Die Umsetzung des Testangebotes in Apotheken solle überwiegend regional erfolgen. Da allerdings umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben seien und die Apotheken durch Pandemie-Maßnahmen ohnehin schon stark beansprucht wären, werde aber wohl nur eine begrenzte Zahl von Apotheken diese Dienstleistung kurzfristig anbieten, sagte Präsident der Apotheker-Vereinigung Friedemann Schmidt.
„Ein Test in der Apotheke ist nur vorgesehen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Patienten mit Symptomen müssen sich direkt an einen Arzt wenden“. Die Kosten für Antigentests kalkuliert jede Apotheke eigenständig; sie müssen vom Verbraucher getragen werden.
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In der Vergangenheit hatte es teils unterschiedliche Rechtsauffassungen in der Frage gegeben. Vergangene Woche hatten sich Bund und Länder auf die gemeinsame Linie verständigt, dass die Durchführung der Tests in Apotheken ohne weitere Rechtsänderung erlaubt ist. Eine Verpflichtung zur patientennahen Labordiagnostik, auch Point-of-care-Tests (PoC-Tests) genannt, gibt es jedoch nicht.