Anwalt klagt gegen Corona-Testpflicht an Schulen – und DAS ist der Grund
Wie in Berlin gilt auch in Bayerns Schulen eine Testpflicht auf Corona. Ein Anwalt klagt dagegen. Er vertritt einen Grundschüler, der Angst vor Ausgrenzung hat.

Mit dem Ende der Osterferien gilt in Berlin ein Testpflicht in Schulen. Das hat der Senat beschlossen. Wer sich nicht testen lassen will, darf nicht in die Schule. Die neue Regelung ist umstritten. In anderen Bundesländern, in denen es ebenfalls eine Testpflicht an Schulen gibt, wird bereits gegen derartige Regelungen geklagt. In Bayern etwa will die Kanzlei Bögelein und Dr. Axmann Rechtsanwälte die Testpflicht per Eilantrag kippen.
Nach Angaben der Kanzlei vertritt sie einen Schüler einer vierten Klasse und einen Schüler einer 12. Klasse einer Fachoberschule. Man habe einen Eilantrag gegen die Testpflicht beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Die Testpflicht an bayerischen Schulen widerspricht bisheriger Rechtsprechung, argumentiert der Anwalt.
„Wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine regelmäßige Testpflicht für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen als rechtwidrig erachtet (Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 02.03.21, Az. 20 NE 21.353), muss diese Rechtswidrigkeit auch für die regelmäßige Testung von Schülern gelten“, sagt der Anwalt Bögelein.
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Anwalt kritisiert alleinige Bindung der Maßnahmen an Inzidenzwert als „sinnbefreit“
Der Jurist betont zudem die seiner Ansicht nach hohe psychische Belastung für Kinder und Jugendliche. „Insbesondere der neunjährige Antragsteller aus der vierten Klasse klagt bereits jetzt über Ängste vor einem (falsch) positiven Test, der ihm bei einem Test in der Klassengemeinschaft zum ‚Opfer‘ stigmatisieren würde“, so der Anwalt.
Weiterhin sehe das Infektionsschutzgesetz nur eine regelmäßige Testung von ansteckungsverdächtigen Personen vor, die bei „den geplanten anlasslosen Massentests von Schülern gerade nicht gegeben ist“. Scharfe Kritik äußert Bögelein in dem eingereichten Eilantrag zudem an der alleinigen Koppelung der Maßnahmen an den Sieben-Tages-Inzidenzwert, ohne dass dabei die Anzahl der durchgeführten Tests, also die der absoluten Zahl, berücksichtigt wird. Dieses Vorgehen sei seiner Meinung nach „sinnbefreit“.
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Sind erhöhte Infektionszahlen die Folge einer massiven Ausweitung des Tests?
Der Anwalt weiter: „Weder tragen die Schüler nach einer aktuellen Presseinformation der Deutschen Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin überproportional zum CoVid–19–Infektionsgeschehen bei, noch sind Schüler gefährdet, eine Infektion mit schwerem Verlauf zu erfahren“, sagt der Jurist. Die jüngst erhöhten Infektionszahlen bei Schülern seien nachweislich „auf eine massive Ausweitung der Tests in dieser Altersgruppe zurückzuführen“.
Eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes über den Eilantrag wird noch vor dem Ende der Osterferien erwartet.