Einstimmiges Urteil

Anschlag auf Synagoge in Pittsburgh: Todesstrafe für den Attentäter

Der Angeklagte hatte bei einem Anschlag vor fünf Jahren elf Menschen erschossen.

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Eine behelfsmäßige Gedenkstätte vor der Synagoge nach den tödlichen Schüssen. (Archivbild)
Eine behelfsmäßige Gedenkstätte vor der Synagoge nach den tödlichen Schüssen. (Archivbild)Matt Rourke/AP

Vor fast fünf Jahre tötete ein Attentäter bei einem Anschlag auf eine Synagoge in Pittsburgh elf Menschen. Jetzt hat ein Geschworenengericht den Täter zum Tode verurteilt. Wie die US-Bundesanwaltschaft mitteilte, stimmten die Geschworenen am Mittwoch einstimmig für die Todesstrafe für den 50-jährigen Robert Bowers. Der Angriff im Oktober 2018 war der schwerste antisemitische Anschlag in der US-Geschichte. Ob die Todesstrafe tatsächlich vollstreckt wird, ist indes unklar.

Der mit einem halbautomatischen Gewehr und drei Pistolen bewaffnete Bowers war am 27. Oktober 2018 in die Lebensbaum-Synagoge in Pittsburgh im US-Bundesstaat Pennsylvania gestürmt, als sich dort während des Sabbats Gläubige von drei Gemeinden versammelt hatten. Er tötete elf Menschen und verletzte zwei weitere Gläubige. Bowers verletzte auch mehrere Polizisten, bevor er durch Schüsse getroffen und festgenommen wurde.

Attentäter brüllte: „Alle Juden müssen sterben!“

Bei dem Angriff soll Bowers unter anderem „Alle Juden müssen sterben!“ geschrien haben. Der Lastwagenfahrer hatte sich laut Anklage bereits vor dem Anschlag judenfeindlich geäußert und Juden als „Kinder Satans“ bezeichnet.

Bowers war in dem Prozess gegen ihn bereits im Juni in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen worden, nun wurde das Strafmaß verkündet. Bowers war in insgesamt 63 Punkten angeklagt worden, unter anderem in elf Fällen wegen eines Hassverbrechens mit Todesfolge.

Ob die Todesstrafe gegen Bowers vollstreckt wird, ist jedoch unklar. Das US-Justizministerium hat nach dem Amtsantritt von Präsident Joe Biden Hinrichtungen für nach US-Bundesrecht verurteilte Straftäter ausgesetzt. 

Während des Prozesses gegen Bowers hatte dessen Verteidigung nicht bestritten, dass der Angeklagte die Schüsse abgegeben hatte. Sie gab an, er leide unter Schizophrenie. Außerdem habe er nicht aus Judenhass gehandelt. Als Motiv führte die Verteidigung vielmehr an, Bowers habe erreichen wollen, dass eine jüdische Organisation ihre Unterstützung für Einwanderer beende.