Aldi, Lidl, Edeka und Netto verklagt – Verbraucherzentrale sauer auf Supermarkt-Riesen!
Discounter und Supermärkte sollen irreführend mit Preisen geworben haben, die nicht so billig waren, wie beworben.

Aldi, Lidl, Netto und Edeka werben gerne mit niedrigen Preisen. Doch nun ist die Verbraucherzentrale in Baden-Württemberg sauer auf die Supermarkt-Ketten! Sie sollen mit undurchsichtigen Preisreduzierungen geworben haben und damit die Kunden getäuscht haben!
Doch das ist eines der Hauptargumente für die Discounter. In Aktionsangeboten locken sie mit hohen Rabatten. In der Werbung fehlen jedoch laut Verbraucherzentrale häufig wichtige Angaben. Deshalb klagt der Verband nun gegen die Lebensmittel-Riesen Aldi, Lidl, Netto und Edeka Südwest.
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Werben Aldi und Co. mit falschen Streichpreisen?
So würden die Supermärkte in ihren Prospekten immer wieder mit undurchsichtigen Rabatten werben. Wie die Lebensmittelzeitung berichtet, wurden beispielsweise bei Aldi Bananen zum Kilogrammpreis von 1,29 Euro beworben. Der Streichpreis habe 1,69 Euro betragen. Aldi warb mit 23 Prozent Rabatt. Darunter der Hinweis: „Letzter Verkaufspreis. Niedrigster Preis der letzten 30 Tage: 1,29“. Die Rabatt-Werbung beziehe sich auf den Streichpreis und nicht auf den niedrigsten Verkaufspreis der letzten 30 Tage.
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Die Kritik der Verbraucherzentrale deshalb: „Dass hervorgehoben mit einer prozentualen Preisreduzierung für Produkte geworben wird, obwohl sich diese Reduzierung nicht auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht, wie es die neue Preisangabenverordnung vorsieht.“
Lidl verkaufte Produkte teurer als der Hersteller
Auch bewarb Aldi laut Verbraucherzentrale Avocados mit dem Slogan Deutschlands bester Preis – dabei gab es die Früchte zur gleichen Zeit bei der Konkurrenz billiger. Aldi meinte schlicht, dass die Avocados einen anderen Reifegrad und Größe hätten.
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Die Supermärkte müssen sich nun ab dem 23. März vor Gericht verantworten. Das Landgericht Düsseldorf verhandelt am 23. März gegen Aldi Süd.
Auch Lidl soll Produkte mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers beworben haben. Beim Hersteller gab es das Produkt jedoch günstiger. Laut Verbraucherzentrale ein Unding: „Die Werbung mit ‚Preisvorteilen‘, die in Wahrheit nicht bestehen oder bei denen der Bezugspreis nicht klar ist, ist in unseren Augen irreführend“, hieß es in einer Mitteilung.