Ist der Mann aus dem Landkreis Stade nun knapp 50 - oder doch schon 102? Das will das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen beantworten und klären. (Symbolbild)
Ist der Mann aus dem Landkreis Stade nun knapp 50 - oder doch schon 102? Das will das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen beantworten und klären. (Symbolbild) IMAGO/Westend61

Sollte man nicht im Alter von 102 Jahren schon längst Rentner und zur Ruhe gekommen sein? Das Leben genießen, auf die Gesundheit schauen, allenfalls etwas gärtnern oder tun, was immer einem Menschen lieb und teuer ist?

Die meisten dürften das annehmen. Doch nicht in allen Fällen scheint dies selbstverständlich zu sein, erst recht dann, wenn das Alter des betreffenden Menschen nicht ganz klar ist. Oder überhaupt nicht klar, wie im vorliegenden Fall, über den das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Sitz in Celle entscheiden musste: Denn ein Mann aus dem Landkreis Stade sagt über sich, er sei schon 102 Jahre alt - und habe damit Anspruch auf die Rente. Doch für die Rentenversicherung ist er erst knapp 50. Wie kann das sein?

Das eigene Alter ein Fall fürs Gericht

Über das eigene Alter sollte es eigentlich keine Irrtümer geben. Für die Deutsche Rentenversicherung scheint der Fall denn auch klar zu sein: Sie lehnte den Rentenantrag des Mannes ab, weil dieser laut Versicherungskonto erst 1973 geboren wurde. Für einen knapp 50-Jährigen käme eine Altersrente unter normalen Umständen tatsächlich wohl etwas früh.

Ein Hinweisschild auf das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Dort soll das Alter eines Mannes geklärt werden, das er selbst mit 102 Jahren angibt. 
Ein Hinweisschild auf das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Dort soll das Alter eines Mannes geklärt werden, das er selbst mit 102 Jahren angibt.  dpa

Wie alt ist er also wirklich? Genau das musste das Landessozialgericht nun klären, sein Alter und seine Identität feststellen. Das Gericht kündigte im Vorfeld an: „Zur weiterführenden Aufklärung des Sachverhalts hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Mannes zum Termin angeordnet und seinen Arbeitgeber geladen.“

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Für das Gericht ist der Fall nun klar: Die Berufung eines Mannes wurde zurückgewiesen. Eine Feststellungsklage sei in diesem Fall „schlichtweg unzulässig“, sagte Richter Uwe Dreyer am Freitag zur Begründung am Landessozialgericht in Celle. Er warf dem Mann aus dem Landkreis Stade vor, das Verfahren mutwillig zu führen, möglicherweise liege eine Straftat vor: „Dass wir es nicht mit einem 102-jährigen Menschen zu tun haben, ist, glaube ich, offensichtlich.“

Der Kläger vor Prozessbeginn im Saal vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. In der Verhandlung geht es um das tatsächliche Alter des Mannes aus dem Landkreis Stade, der Rente beziehen möchte. 
Der Kläger vor Prozessbeginn im Saal vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. In der Verhandlung geht es um das tatsächliche Alter des Mannes aus dem Landkreis Stade, der Rente beziehen möchte.  dpa/Philipp Schulze

Nach Gerichtsangaben arbeitet der Mann als Verwaltungsfachangestellter in Vollzeit beim Landkreis Stade. Er legte eine eidesstattliche Erklärung sowie eine selbst verfasste „Geburtsbescheinigung“ vor. Die Daten der Deutschen Rentenversicherung seien aus seiner Sicht falsch, 1973 sei nicht sein Geburtsjahr, damals habe er vielmehr in Stade einen Unfall erlitten. Der Mann selbst jedoch beharrt darauf, 1919 in Hannover geboren worden zu. 

Alter ein Fall fürs Gericht: Menschen nicht reif für den Ruhestand

Nun fordern Deutschlands Arbeitgeber zwar eine Debatte über eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit in Deutschland - aber bis 102? Wohl kaum. Tatsächlich arbeiten immer mehr Ältere in Deutschland. So waren im vergangenen Jahr 1,04 Millionen Beschäftigte 67 Jahre alt oder älter. Fast 600 000 hatten noch im Alter ab 70 einen regelmäßigen Job, wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag Mitte Juli ergab. Fast 220 000 waren demnach sogar älter als 75 Jahre - und 72 000 Beschäftigte älter als 80 Jahre.

Bereits seit Jahren stellen Arbeitsmarktforscher fest: Menschen fühlen sich im Rentenalter nicht unbedingt reif für den Ruhestand. Ältere sind im Schnitt auch fitter als frühere Generationen. Zudem sind Fachkräfte stark gefragt und auch im Alter begehrt. Dennoch meinte der angeblich 102-Jährige laut Gericht, er könne nicht länger auf die Rente warten.

Ob er Erfolg hat und seine Altersrente bekommt? Nach Angaben des Gerichts verlief schon ein erstes Gerichtsverfahren „nicht im Sinne des Klägers“.