Vor dem Landgericht Würzburg wird am Dienstag ein dramatischer Fall verhandelt.
Vor dem Landgericht Würzburg wird am Dienstag ein dramatischer Fall verhandelt. Foto: dpa/Daniel Karmann

Es ist ein tragischer Fall, der ab Dienstag vor dem Landgericht Würzburg verhandelt wird: 70 Jahre lang war ein Paar aus Unterfranken verheiratet – bis der Mann eine Decke nahm, sie seiner Frau ins Gesicht drückte und sie tötete. Die Tat hat einen tragischen Hintergrund: Die Frau war an Demenz erkrankt.

Offensichtlich, so nimmt es die Staatsanwaltschaft an, handelte der 92-Jährige aus Gemünden (Landkreis Main-Spessart) aus Aussichtslosigkeit – weil er mit seiner Frau kein gemeinsames Leben in Gesundheit und Selbstbestimmung führen konnte. Denn die 91-Jährige wäre in ein Heim gekommen. Der Angeklagte muss sich wegen Totschlags verantworten.

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Er hatte zusammen mit ambulanten Dienstleistern seine kranke Frau zu Hause gepflegt. Doch als die Demenz fortschritt, sei absehbar gewesen, dass eine häusliche Pflege nicht mehr lange möglich sei. Ein Umzug in ein Heim war geplant. In der Tatnacht war laut Anklage alles zusammengekommen: die persönliche Überforderung durch die Pflege und die bevorstehende Trennung von seiner Frau. Anfang November 2019 soll der Mann dann seine Frau im Ehebett mit einer Decke erstickt haben.

Der Angeklagte verfasste einen Abschiedsbrief mit Anweisungen für die Zeit nach dem Tod. Denn er wollte auch sich das Leben nehmen. Laut Anklage soll er geschrieben haben, dass es der gemeinsame Wille der Eheleute gewesen sei, zusammen aus dem Leben zu scheiden.

Ob die demenzkranke Frau geistig in der Lage war, über ihr Leben zu entscheiden und die Tragweite dieser Entscheidung zu überdenken, wird aller Voraussicht nach Bestandteil der Verhandlung werden. Der Angeklagte rief etwa eine Stunde nach der Tat den Notarzt und bat, die Leichen abzuholen und Hinterbliebene zu kontaktieren. Sein Selbstmordversuch scheiterte jedoch.

Die Staatsanwaltschaft vermutet eine schwere depressive Verstimmung hinter der Tat. Es ist von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen.