Erwischt!

Opa‑Dealer (82) reist in Rostock ein – und kassiert 687 Tage Knast

Ein 82-jähriger, verurteilter Ex-Dealer aus Schweden wollte unerkannt nach Deutschland zurück – doch am Rostocker ZOB flog er auf. 687 Tage Haft stehen noch aus.

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Bundespolizisten in Rostock verhafteten den 82-jährigen Ex-Dealer aus Schweden. Jetzt muss er wieder in den deutschen Knast. (Symbolfoto)
Bundespolizisten in Rostock verhafteten den 82-jährigen Ex-Dealer aus Schweden. Jetzt muss er wieder in den deutschen Knast. (Symbolfoto)Boris Roessler/dpa

Da war der alte Mann mit krimineller Vergangenheit wohl zu leichtsinnig: Ein 82‑jähriger Schwede, einst verurteilter Drogendealer, ist nach seiner Einreise in Rostock festgenommen worden. Die Bundespolizei schnappte den Senior am zentralen Busbahnhof, nachdem eine routinemäßige Kontrolle seine brisante Vergangenheit ans Licht brachte.

Abgeschoben – ohne Rückkehr-Erlaubnis

Der Mann war im Jahr 2016 vom Landgericht Frankfurt am Main wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Den Großteil der Strafe verbüßte er, bevor er nach Schweden abgeschoben wurde – verbunden mit einer klaren Auflage: Keine Rückkehr nach Deutschland.

Doch genau diese Auflage missachtete der 82‑Jährige jetzt. In der Nacht zum Freitag reiste er dennoch ein und fiel den Beamten am zentralen Busbahnhof ZOB in Rostock auf. Bei der Überprüfung der Personalien zeigte das System einen noch offenen Vollstreckungshaftbefehl aus dem Jahr 2018 an. Laut Bundespolizei stehen noch 687 Tage Restfreiheitsstrafe aus. Der schwedische Senior wurde umgehend in die Justizvollzugsanstalt gebracht.

War dem Opa-Dealer klar, was ihm drohen würde?

Ob der 82‑Jährige bewusst gegen das Einreiseverbot verstieß oder sich der Konsequenzen nicht mehr vollständig bewusst war, ist bislang unklar. Die Bundespolizei äußerte sich dazu nicht. 

Gut möglich, dass der alte Schwede seine Reststrafe von knapp zwei Jahren in Deutschland absitzen muss. Auch weitere rechtliche Konsequenzen wären theoretisch möglich, etwa wegen des erneuten Verstoßes gegen das Aufenthaltsverbot.

Der Fall zeigt, wie wie aufmerksam die Bundespolizei an Bahnhöfen kontrolliert – und dass alte Haftbefehle selbst nach Jahren noch konsequent vollstreckt werden.