Testergebnisse immer negativ

14 Tage in Covid-Quarantäne: Lehrerin fordert 3500 Euro Schmerzensgeld – mit DIESER Begründung

Die Klägerin fühlt sich vom Gesundheitsamt schikaniert, nun wird ihre Klage vor Gericht verhandelt.

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14 Tage in häuslicher Quarantäne trotz negativer Corona-Tests: Das wollte sich eine Lehrerin nicht bieten lassen.
14 Tage in häuslicher Quarantäne trotz negativer Corona-Tests: Das wollte sich eine Lehrerin nicht bieten lassen.imago (Symbolbild)

In Quarantäne, obwohl sie überhaupt kein Corona hatte: Das wollte sich eine Realschullehrerin in Augsburg nicht gefallen lassen. Sie klagt nun gegen das Gesundheitsamt und will einem Bericht der AZ zufolge 3500 Euro Schadenersatz. Am Mittwoch startete der Prozess.

Das städtische Gesundheitsamt hatte demnach angeordnet, dass sich die Frau ab 30. Juni 2021 in Quarantäne begeben musste. Grund soll ein Kontakt mit einer Corona-positiven Schülerin gewesen sein. Die Quarantäne sollte bis zum 9. Juli dauern. Dann habe das Gesundheitsamt die Dauer aber noch einmal verlängert, nachdem eine Kollegin ebenfalls positiv getestet wurde. Nun sollte die Quarantäne also bis zum 13. Juli dauern.

Klage gegen Gesundheitsamt wegen Corona-Quarantäne: alle Covid-Tests negativ

Die Lehrerin gibt an, sie sei stets gesund gewesen, alle Testergebnisse bei ihr seien negativ geblieben und Symptome habe sie auch nicht verspürt. In den Klassenräumen sei gut gelüftet worden, Kontakte mit Schülerinnen und Schülern seien kurz geblieben, und dabei hätten sie Maske getragen.

Deshalb habe das Gesundheitsamt nicht untermauern können, weshalb sie enge Kontaktperson sei, argumentierte ihr Anwalt. Die Quarantäne habe seine Mandantin stark belastet: Sie habe unter Stress, Ängsten und Depressionen gelitten. Dafür seien 3500 Euro angemessen.

Schmerzensgeld für Corona-Quarantäne: noch kein Urteil ergangen

Der Anwalt betonte, die Mandantin und er würden gar nicht bestreiten, „dass es Corona gibt“. Doch unter den Umständen sei die Quarantäne nicht gerechtfertigt gewesen.

Der Vorsitzende Richter Frank Tholl hörte sich die Argumente an, äußerte sich dann laut TZ skeptisch: Er könne kein rechtswidriges Verhalten des Gesundheitsamtes erkennen. So ganz eindeutig scheint die Sache allerdings auch nicht zu liegen, denn ein Urteil gab es am ersten Prozesstag auch nicht.