Der Angeklagte verdeckt sein Gesicht. Am Montag wurde das Urteil verkündet.
Der Angeklagte verdeckt sein Gesicht. Am Montag wurde das Urteil verkündet. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Von der grausamen Tat existierten zahlreiche Handyvideos, fand sie doch am hellichten Tag in einem Stuttgarter Wohngebiet statt. Ein 31-Jähriger schlug im vergangenen Sommer immer wieder mit einem Samuraischwert auf seinen ehemaligen Mitbewohner (36) ein und tötete ihn. Am Montag wurde der Täter zu 14 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt.

Es sei eine „schreckliche und zutiefst verachtenswerte Tat“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Begründung. Neben der Haftstrafe ordnete er zudem eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Nach Einschätzung der Verteidiger war der Mann bei der Tat im Juli vergangenen Jahres schuldunfähig, deshalb hatten sie Freispruch gefordert. Außerdem müsse der Angeklagte in einer Psychiatrie untergebracht werden. Die Staatsanwaltschaft hatte neben einer Therapie auf 13 Jahre Haft wegen Mordes plädiert.

Während die Beweise unter anderem wegen Handyvideos eindeutig waren, blieb das Motiv des Angeklagten auch nach den Zeugenaussagen unklar. Die Vermutung, dass es im persönlichen Bereich zu suchen sei, konnte weder belegt, noch entkräftet werden. Ein Gutachter hatte den Angeklagten wegen Wahnvorstellungen als vermindert schuldfähig eingeordnet.