13-Jähriger beim Rudertraining ertrunken: Zwei Trainer zu Geldstrafen verurteilt
Die Eltern des toten Jungen haben jahrelang für einen Strafprozess gekämpft.

Sechs Jahre nach dem Tod eines 13-Jährigen beim Rudertraining auf dem Starnberger See mussten sich die damaligen Betreuer des Kindes gestern vor Gericht verantworten. Das Urteil des Amtsgerichts Starnberg verurteilte die beiden Männer wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu je 90 Tagessätzen zu 30 Euro. Bei der Höhe der Tagessätze berücksichtigte es bereits geleistete Zahlungen der Männer an gemeinnützige Organisationen von rund 10.000 beziehungsweise 35.000 Euro.
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Angeklagte hätten trotz erhöhter Gefährdung nicht auf den Jungen geachtet
„Wir wissen nicht viel“, sagte Richterin Karin Beuting. Am Ende bleibe aber der Vorwurf, dass die beiden Trainer den 13-Jährigen nicht ausreichend beaufsichtigt hätten. Am Tag des Unglücks habe es eine erhöhte Gefährdung gegeben, sagte sie in Richtung der Angeklagten. „Was ich Ihnen ankreide, ist, dass trotz dieser erhöhten Gefährdung so lange nicht geschaut wurde.“ Dies sei ein Fehler gewesen, der den Jungen das Leben gekostet habe. Der 13-Jährige war im April 2015 beim Rudertraining abseits der Gruppe aus ungeklärten Gründen ins Wasser geraten und im kalten See ertrunken.
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Die Verteidigung hatte zuvor die Einstellung des Verfahrens beziehungsweise Freispruch für ihre Angeklagten gefordert. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe mit 50 beziehungsweise 70 Tagessätzen, allerdings in anderer Höhe. Die Nebenklage hatte kein konkretes Strafmaß gefordert, den Vorschlag der Staatsanwaltschaft aber als zu niedrig zurückgewiesen.
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Die Eltern des toten Jungen haben jahrelang für einen Strafprozess gekämpft. Die Staatsanwaltschaft hatte die Sache ursprünglich am Landgericht München II angeklagt, das dann aber ans Amtsgericht verwies. Dort wurde der Prozess gegen Geldauflagen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft München II und die Nebenklage legten Beschwerde ein. Das Landgericht München II hob daraufhin den Einstellungsbeschluss auf, weswegen nun in Starnberg entschieden wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.