Ein Schöffengericht am Landgericht: Die Herren ohne Robe sind die Laienrichter, links steht die Protokollführerin.
Ein Schöffengericht am Landgericht: Die Herren ohne Robe sind die Laienrichter, links steht die Protokollführerin. Pressefoto Wagner

Es ist ein Amt, das einen tiefen Einblick in die Welt der Kriminalität, der gesellschaftlichen Zustände und am Ende der Justiz gewährt: Das Schöffenamt. In Brandenburg und Berlin werden wieder Freiwillige gesucht, die als ehrenamtliche Laienrichter an Strafprozessen teilnehmen. Nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit Ende des kommenden Jahres würden wieder rund 3000 Schöffen für Brandenburg und 8000 für Berlin gebraucht, sagte der Vorsitzende des Bundes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter der beiden Länder, Norman Uhlmann. „Wir brauchen möglichst viele Freiwillige für das ehrenamtliche Richteramt. Denn dann ist die Motivation für dieses anspruchsvolle Amt auch hoch.“

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An der Urteilsfindung sind die ehrenamtlichen Richter gleichberechtigt mit den Berufsrichtern beteiligt. Wenn sich nicht genügend Freiwillige finden, werden die Kandidaten aus den Daten der Einwohnermeldeämter gelost. Verweigern kann man sich dem Amt kaum. Grundsätzlich ist die Übernahme des Schöffenamtes „staatsbürgerliche Pflicht“.

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Schöffen vertreten im Gericht das Volk, in dessen Namen geurteilt wird

Den Laienrichtern ist gesetzlich eine wichtige gesellschaftliche Funktion zugewiesen: Der nichtjuristische Blick auf Strafverfahren und die eigene Lebens- und Berufserfahrung sollen es möglich machen, gerechte und bürgernahe Urteile zu finden. Der Grundsatz der „Teilhabe der Bevölkerung“ an der Rechtsprechung verwirklicht. Im Namen des Volkes.

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Allein der Bezirk Neukölln muss unter seinen Einwohnern 335 Frauen und Männer auftreiben, die am Landgericht Berlin und am Amtsgericht Tiergarten bei der Rechtsprechung teilnehmen wollen. 

Norman Uhlmann, Vorsitzender des Bundes der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, Landesverband Brandenburg und Berlin e.V.
Norman Uhlmann, Vorsitzender des Bundes der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, Landesverband Brandenburg und Berlin e.V. dpa/Sören Stache

 Voraussetzungen für die Übernahme des Schöffenamtes ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Bewerber müssen zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 zwischen 25 bis 69 Jahre alt und gesundheitlich geeignet sein, und sie dürfen keine Vorstrafen haben. Bewerbungen für die fünfjährige Amtsperiode von 2024 bis Ende 2028 sind bis März 2023 möglich. Die Kontaktdaten zu allen Schöffen- und Jugendschöffenämtern Berlins finden sich hier.

Schöffen kommen im Amtsgericht und im Landgericht zum Einsatz

Wird im Amtsgericht vor einem Schöffengericht verhandelt (mit einer zu erwartenden Haftstrafe von zwei bis vier Jahren), sitzen zwei Laienrichter neben dem Berufsrichter.

In der nächst höheren Instanz, dem Landgericht, sind es in der großen Strafkammer („Schwurgericht“) bei sehr schweren Straftaten zwei Schöffen neben drei hauptamtlichen Richtern, in der kleinen Strafkammer kommt nur ein Berufsrichter neben zwei Schöffen zum Einsatz.

Auf der Internetseite https://www.berlin.de/schoeffenwahl/ und ihren Links kann man sich detailliert über die Aufgaben als Schöffe informieren, was ein Laienrichter beachten muss, und sein Arbeitgeber zu erwarten hat: Der muss den Mitarbeiter für die Schöffentätigkeit freistellen, für den Verdienstausfall und andere Aufwendungen des Schöffen kommt der Staat auf.