Keira, genannt Koko, war ein Mädchen voller Träume und Pläne. Sie wollte das Leben, das  voller Möglichkeiten vor ihr lag, packen und auskosten bis zur Neige.
Keira, genannt Koko, war ein Mädchen voller Träume und Pläne. Sie wollte das Leben, das voller Möglichkeiten vor ihr lag, packen und auskosten bis zur Neige. Foto: privat

Der Gedanke ist jeden Tag präsent. Es irgendwie zu Ende bringen. Mit Tabletten vielleicht oder mit einem Messer. Vor allem abends, wenn Karin G. allein in ihrer Wohnung in Alt-Hohenschönhausen ist. Wenn sie nur mit Rocci, den sie ihren Therapiekater nennt, auf der Couch sitzt. Dort, wo sie ihre Tochter Keira fand. Blutüberströmt, mit einem Schal um den Kopf, der wie ein Knebel zweimal fest um Mund und Nase des Kopfes gewickelt war.

Mindestens 23 Mal hatte der Mörder auf den Körper der 14-Jährigen eingestochen. Drei Stiche hätten allein zum Tode geführt. Das war vor genau zwei Jahren. Karin G. will reden über das Geschehene. Sie will erzählen, wie es Hinterbliebenen nach so einer Tat geht. Wie wenig Unterstützung sie erhalten. „Es sprechen sehr wenige Betroffene über das, was danach kommt. Wir leben in einer Täterkultur“, sagt sie. Täter bekämen wenn nötig Therapien. Opfer müssten darum kämpfen.

Jetzt, wo sie so sehr fehlt, kämpft ihre Mutter Karin G. um jeden Tag. Weiterleben. Die Erinnerung festhalten.
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Thomas Uhlemann
Jetzt, wo sie so sehr fehlt, kämpft ihre Mutter Karin G. um jeden Tag. Weiterleben. Die Erinnerung festhalten.

Karin G. möchte über ihren Schmerz reden. Keiras Mutter hat den Friedhof in der Konrad-Wolf-Straße in Hohenschönhausen als Treffpunkt vorgeschlagen. Dort ist das Grab ihres einzigen Kindes, das sie allein großgezogen hat. Karin G., eine Frau mit sportlicher Figur, hat einen Keramikhasen mitgebracht, den sie zwischen die bunten Blumen stellt.  Die aufkommenden Tränen lächelt die 43-Jährige weg. Sie schaut in den Himmel, als würde sie dort etwas suchen, was sie nicht findet, wohl niemals finden wird. Eine Antwort auf das Warum.

„Meine Tochter hatte viel vor“

Es ist ein schöner Märztag. Gleich hinter der Friedhofsmauer ist das Eisschnelllaufstadion zu sehen. Karin G. hat das Grab wegen der Nähe zum Stadion ausgewählt. Dort hat Keira oft trainiert. Sie war ein Eisschnelllauftalent, beliebt, lebensfroh und hilfsbereit. Sie hatte Pläne. Keira wollte mit ihrer Mutter nach Abu Dhabi fliegen, sie hatten für Ostern gebucht. Die Jugendweihe stand an. Das Mädchen hatte vor, mit 17 den Führerschein zu machen. Keira wollte Südkorea erkunden, ihr Traumziel. Sie wusste schon, was sie einmal werden wollte: Polizistin. „Meine Tochter hatte viel vor“, sagt Karin G. und blickt auf den Grabstein.

Karin G. erzählt das alles, um den Aussagen des Mörders entgegenzutreten, ihre Tochter habe sterben wollen. Keiras Träume und Pläne platzten, und die Lebensfreude ihrer Mutter versiegte. Am 7. März 2018 packte Hannes E., ein damals 15 Jahre alter Schulkamerad von Keira, ein Küchenmesser, Handschuhe, Schuhschoner und Kleidung zum Wechseln in seinen Rucksack und fuhr von der elterlichen Wohnung in Weißensee nach Alt-Hohenschönhausen. Zu Keira. Er gab vor, mit ihr Schularbeiten machen zu wollen.

Hannes E. plante schon lange, das Mädchen, das für ihn geschwärmt hatte, umzubringen

Hannes E. ist nicht sein richtiger Name, seine Verteidiger haben durchgesetzt, den wahren Vornamen nicht zu nennen. Hannes E. wuchs auf in einer evangelischen Familie. Er plante schon lange, das Mädchen, das für ihn geschwärmt hatte, umzubringen. Der Junge wollte sehen, ob er es aushält, einen Menschen zu töten. Keira, das zeigen die Verletzungen, muss sich gegen den Angriff heftig gewehrt haben. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Aussage des Schülers, Keira habe sich umbringen lassen wollen, abwegig ist. Hannes habe aus reiner Mordlust gehandelt. Hannes E. wurde mehr als acht Monate nach der Bluttat in einem nichtöffentlichen Verfahren von einer Jugendstrafkammer wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt. Er soll sich therapieren lassen. Ob er Hilfe in Anspruch nimmt, ist unklar.

Weißer Marmor und ein gebrochenes Herz: Karin G. stellt manchmal Figuren auf Keiras Grab. <br>
Foto:  Thomas Uhlemann
Weißer Marmor und ein gebrochenes Herz: Karin G. stellt manchmal Figuren auf Keiras Grab.

Die rechtskräftige Strafe sitzt Keiras Mörder derzeit in der Jugendstrafanstalt ab. Es heißt, er wolle Abitur machen. Der mittlerweile 17-Jährige gehe jeden Sonntag zum Gottesdienst und bekomme alle zwei Wochen Besuch von seiner Mutter. Karin G. kennt das Urteil. Es ist Bitternis in ihrer Stimme als sie sagt, sie habe keine Tochter mehr, die sie besuchen, mit der sie reden, streiten, lachen, die das Abi ablegen könne. „Meine Tochter ist tot, ermordet.“ Karin G. hat jeden Verhandlungstag Hannes E. im Gerichtssaal gegenübergesessen – als Nebenklägerin. Sie hat gesehen, wie die Mutter des Angeklagten dem Sohn die Hand hielt.

Sie hat gewartet auf Reue, doch es kam nichts

Sie hat gewartet auf Reue, auf eine Entschuldigung. Auf ein Wort der Eltern des Jungen. Sie hätte das als normal empfunden. Doch es kam nichts. Nichts, womit sie hätte weiterleben können. Karin G. weiß, dass sie keine Schuld hat. Aber sie fühlt sich schuldig. „Wenn ich damals früher nach Hause gekommen wäre, hätte er es an einem anderen Tag versucht“, ist sie überzeugt. Aber da ist dieses „wärest du doch“ in ihrem Kopf, immer wieder. Dieses „Wärest du doch früher nach Hause gekommen“ kann sie nicht abstellen. Karin G. weiß noch, dass sie ihr Mädchen damals anrufen wollte, wie jeden Tag, wenn sie nach der Arbeit in ihr Auto stieg, um nach Hause zu fahren. „Mausi, ich komme jetzt“, wollte sie ihrer Tochter mitteilen. Doch das Klingeln auf Keiras Handy verhallte.

Die 43-Jährige will weg vom Friedhof, auf dem sie sich ihrer Tochter so nah fühlt. Karin G. lenkt ihre Schritt in ein Café direkt gegenüber dem Friedhof und der Eisschnelllaufhalle. Der Wirt hinterm dem Tresen nickt Keiras Mutter freundlich zu. Karin G. ist jetzt manchmal Wettkampfrichterin bei Wettbewerben, die vielleicht ihr Tochter auch absolviert hätte. Sie ist dem TSC, Keiras Verein, beigetreten, und will auch selbst den Sport ihrer Tochter lernen. Bisher trainiert sie nur mit Eishockeyschuhen und nicht auf langen Kufen. Sie hat sich nach dem Tod ihrer Tochter vorgenommen, einmal richtig über das Eis flitzen zu können. Karin G. nennt das ihren Zehn-Jahres-Plan.

Karin G. hat lange kämpfen müssen, damit ihr geholfen wird

Als Keiras Sportfreunde zum Training eilen, holt Karin G. ihr Handy aus der Tasche. Sie sucht die Fotos, die sie am Vortag von Keiras Großeltern bekommen hat. Von Oma und Opa, die die einzige Enkelin so sehr liebten. Die Fotos zeigen Keira als kleines Mädchen auf einer Schaukel in schwindelerregender Höhe und das besorgte Gesicht ihrer Mutter. Auf anderen Bildern steht Keira am Meer, sitzt mit ihrer Mutter auf einem Pferd oder hängt kopfüber an einem Klettergerüst. „Sie war ein Wirbelwind.“ Karin G. hat lange kämpfen müssen, damit ihr geholfen wird. Sie hat die Beerdigung von Keira organisiert, auch wenn sie dazu emotional kaum in der Lage war. Sie hat Formulare ausgefüllt, damit sie als Hinterbliebene anerkannt wird.

„Jeder, der arbeitslos wird, bekommt jemanden an die Seite, der alles regelt. Wird aber deine Tochter umgebracht, dann stehst du erst einmal allein da mit deinem Schmerz.“ Karin G. bekommt seit Ende vergangenen Jahres eine Opferrente von 205 Euro im Monat. Sie musste zum Gutachter, erklären, warum es ihr schlecht geht. Warum sie keinen Schlaf findet. Warum sie krankgeschrieben ist. Sie ist seit dem Tod der Tochter in Therapie. Seit diesem Januar braucht sie Medikamente gegen ihre Depressionen. Sie hat der Notfallseelsorge zugesagt, einen Flyer für Hinterbliebene mitzugestalten. Keiras Mutter fragt sich manchmal, was sie falsch gemacht habe, warum das Leben sie so strafe. Demnächst muss sie noch einmal alles durchleben. Dann steht eine Freundin von Hannes E. vor Gericht. Ein Mädchen, das von den Mordplänen gewusst haben soll. Karin G. wird in diesem Verfahren wieder Nebenklägerin sein. Nach dem Tod der Tochter habe sie mit ihrer Mutter eine Vereinbarung getroffen. Keiras 74-jährige Großmutter soll nach ihrer Enkeltochter nicht auch noch Karin G., ihre Tochter, beerdigen müssen.