Verbotene „Feuerbestattung“

Wegen Geldsorgen! Leichenbestatter fackelt eigenen Leichenwagen ab

Ein Richter verurteilte den Mann jetzt zu einer Strafe. Der Leichenbestatter war voll geständig.

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Der Leichenbestatter sitzt in Berlin vor Gericht. Er wurde am Freitag verurteilt. 
Der Leichenbestatter sitzt in Berlin vor Gericht. Er wurde am Freitag verurteilt. KE.

Der neue Leichenwagen wurde ihm zu teuer: Bestatter Christian W. (39) entschied sich für eine „Feuerbestattung“ auf der Straße. Als Auto-Brandstifter landete er vor Gericht.

Die letzte Fahrt des schwarzen Mercedes Vito ging in Richtung Spandau. Eine abgelegene Straße, meist Firmengebäude, kurz nach Mitternacht – weit und breit keine Menschenseele.

Der Bestatter stieg aus, zündete Grillanzünder an – eine übliche Masche von Feuer-Chaoten. Das geleaste Auto, das für ihn finanziell ein Klotz am Bein war, ging in Flammen auf. Auf seinem Rückzug fackelte Christian W. (Name geändert) noch einen weiteren Wagen ab – „um abzulenken“, ist der Ankläger sicher.

Christian W. nun den Tränen nahe. Asche aufs Haupt: „Es war eine blöde Idee, bekloppt, aber es war einfach alles zu viel.“ Der geleaste Leichenwagen – „monatlich etwa 1100 Euro“. Weitere Ausgaben, ein finanzieller Engpass. Ein Bekannter hatte ihm einen Kredit zugesagt – „doch da kam nichts“. Das Fahrzeug habe er nicht mehr abbestellen können – „es war ja eine spezielle Anfertigung“.

Überwachungskamera zeichnete die bizarre Tat des Leichenbestatters auf

Kurz nach dem Brand informierte ihn die Polizei. Er fuhr zum Feuer-Wrack, erledigte die Formalitäten, nahm Abschied. Doch schnell plagte ihn ein schlechtes Gewissen.

Der Bestatter: „Bevor die Polizei vor meiner Tür stand, hatte ich schon bei der Versicherung angerufen und gesagt, dass sie nicht zahlen sollen.“ Etwa drei Tage vorher habe er der Versicherung alles gestanden – „ich wollte das Geld nicht, ich wollte nicht auch noch einen Betrug begehen“.

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Dumm gelaufen für den Brandstifter: Es geschah vor einer laufenden Überwachungskamera, die an einer Außenfassade befestigt war. Jeder Schritt des Täters war zu erkennen.

Keine Vorstrafe, Geständnis und große Reue – der Richter entschied auf ein mildes Urteil: Ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung.