Impfausweise mit Klebchen und Arztstempel sind leicht nachzumachen, werden von Kriminellen zum Kauf angeboten.
Impfausweise mit Klebchen und Arztstempel sind leicht nachzumachen, werden von Kriminellen zum Kauf angeboten. Foto: Sabine Gudath

Die Polizei hat inzwischen deutlich mehr als 1100 Anzeigen wegen gefälschter Impfnachweise auf dem Tisch. So viele waren es am 17. Dezember, wie Innen-Staatssekretär Torsten Akmann (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der Linken erklärte. 

Das ist ein deutlicher Anstieg, anderthalb Monate vorher waren es keine 200 Anzeigen gewesen. Doch dann kam eine Strafrechtsänderung, die den Gebrauch eines gefälschten Impfausweises unter Strafe stellte. Sie gilt seit dem 24. November

 „Wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es im Paragrafen 275 des Strafgesetzbuches.

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Ebenso ist es jetzt strafbar, wenn beispielsweise bei der Arbeitsstelle oder  privat eine Fälschung vorgelegt wird: „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis (...) Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ So sagt  es Paragraf 279.

Fälschen in einer Bande kann fünf Jahre Haft bedeuten

In besonders schweren Fällen des „unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen“, wenn „der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande“ handelt, kann dass bis zu fünf Jahre Haft bedeuten. 

Mit der Änderung war eine Gesetzeslücke geschlossen worden, denn bis 23. November war lediglich die Vorlage oder Nutzung von gefälschten „Gesundheitszeugnissen“ gegenüber „Behörden oder Versicherungsgesellschaften“ strafwürdig. Also nicht dann, wenn Fälscher in einer Apotheke einen gefälschten Impfpass vorlegten und sich ein digitales  Impfzertifikat erschlichen. 

300 Ermittlungsverfahren in Brandenburg wegen gefälschter Impfpässe

Bei den Staatsanwaltschaften in Brandenburg sind inzwischen etwa 50 Verfahren wegen gefälschten Impfpässen anhängig. Da bei der Polizei inzwischen etwa 300 Ermittlungsverfahren zu diesem Delikt eingeleitet wurden, sei auch ein Anwachsen der Fälle bei Staatsanwaltschaften und Gerichten zu erwarten, berichtete Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) am Donnerstag im Justizausschuss des Landtags. Eine zentrale Stelle für die Bearbeitung dieser Verfahren sei aber nicht vorgesehen.

Die Linke-Abgeordnete Marlen Block hatte gefragt, ob eine Einstellung von solchen Verfahren möglich sei, wenn sich die Betroffenen etwa zu einer Impfung bereit erklärten. Denn dies sei doch das eigentliche gesellschaftliche Ziel und nicht unbedingt die Strafverfolgung. Dazu erklärte die Ministerin, bei den Betroffenen handele es sich meist nicht um klassische Kriminelle. „Deswegen gehe ich auch davon aus, dass das in den entsprechenden Verfahren durch unsere Staatsanwälte und Richter angemessen gewürdigt wird, auch das kriminelle Gewicht dieser Tat von Menschen, die wahrscheinlich in ihrem Leben zum großen Teil bisher völlig unbescholten waren.“  

Allerdings hatte vor einigen Wochen in Senzig bei  Königs Wusterhausen ein bislang völlig unbescholtener Mann seine drei kleinen Töchter, seine Frau und schließlich sich selbst erschossen, als ruchbar geworden war, dass er Impfnachweise gefälscht hatte.