Prozess um einen Streit zwischen zwei Hundebesitzern. Links die Angeklagte&nbsp;Claudia L. (Namen geändert) und rechts das Opfer Ingo N.<br><br>
Prozess um einen Streit zwischen zwei Hundebesitzern. Links die Angeklagte Claudia L. (Namen geändert) und rechts das Opfer Ingo N.

Foto: Pressefoto Wagner

Erst stürmte Labrador Henry bellend auf den kleinen Hütehund Ajax zu, dann zofften sich auch ihre Halter – bis eine Lippe blutete. Das Nachspiel nun vor Gericht.

Auf der Anklagebank: Frauchen Claudia L. (69, Namen geändert). Der Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung in einem Spandauer Hundeauslaufgebiet. Ihr Labrador soll für die Verletzung von Ingo N. (26) verantwortlich sein. Sie hielt dagegen: „Mein Hund ist nicht böse!“

Mit Unschuldsmiene

Es geschah beim Gassigehen am 21. März. Claudia L.: „Henry sah den kleineren Hund, lief hin, bellte, zeigte Dominanzverhalten.“ Dessen Herrchen habe sie angebrüllt und sei ihr zu nahe gekommen. Die Rentnerin nun mit unschuldigem Blick: „Ich war wie versteinert.“ Henry, eigentlich sehr freundlich, kann den Mini Australian Shepherd Ajax wohl nicht riechen. Ingo N.: „Ich sah den Labrador von weitem und dachte, dass das nicht gut gehen wird.“

Schon zwei Mal sei Henry auf Ajax losgegangen. Polizist N. : „Ich schrie der Frau zu, dass sie den Hund festhalten soll.“ Henry soll sich auf Ajax gestürzt haben. 25 Kilo gegen 18 Kilo. Ingo N.: „Ich packte ihn am Halsband.“ Henry aber konnte sich entwinden. Ingo N.: „Ich hatte nur noch das Halsband in der Hand. Der Labrador sprang mir ins Gesicht.“

Halsband weggeschleudert

Claudia L. pikiert zur Richterin: „Ich hatte Angst – der Mann war außer Kontrolle!“ Er habe das Halsband ihres Lieblings weggeschleudert. „Ich holte es. Als ich zurückkam, hatte er seinen Hund auf dem Arm. Den Tieren ist nichts passiert.“ Herrchen N. dagegen: „Meine Hose war voller Blut – und Ajax war halb tot.“ Doch ein verbissener Streit? Ingo N.: „Ich hatte die Schnauze an meinem Mund – ob es Biss oder Kralle war, weiß ich nicht.“

Er verlangte den Namen der Hundehalterin. Sie habe gerufen: „Du kriegst gar nichts!“ Er rief die Polizei. Ihr flatterte ein Strafbefehl ins Haus. Sie legte Einspruch ein, erzwang den Prozess. Die Richterin: „Ich schlage vor, dass Sie sich verständigen – vielleicht zeitversetzt Gassi gehen.“ Beide Hundehalter diesmal einig: „Gerne!“ Gegen eine Auflage von 600 Euro für gemeinnützige Zwecke stellte die Richterin das Verfahren ein.