Vier Heimbewohner getötet – Pflegekraft zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt
Richter sprachen die Frau des vierfachen Mordes sowie dreifachen Mordversuchs schuldig.

Im Prozess um eine Bluttat mit vier Toten in einer Behinderteneinrichtung hat das Landgericht Potsdam die angeklagte 52-jährige Pflegerin zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen Ines Andrea R. am Mittwoch des vierfachen Mordes sowie dreifachen Mordversuchs schuldig. Die Verurteilung erfolgte auch für die in Tateinheit begangene gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die Richter legten zudem die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik fest.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ines Andrea R. am 28. April im Oberlinhaus in Potsdam vier Menschen mit Behinderungen – zwei Frauen und zwei Männer im Alter zwischen 31 und 56 Jahren – heimtückisch getötet hatte. Eine 43-jährige Bewohnerin der Einrichtung überlebte dank einer Notoperation mit schweren Verletzungen.
Die 1. Große Strafkammer kam mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft in voller Höhe nach. Staatsanwältin Maria Stiller hatte in ihrem Plädoyer vergangene Woche die Tat „abgrundtief böse“ genannt und 15 Jahre Haft, die Unterbringung der Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik sowie ein lebenslanges Berufsverbot gefordert.
Verteidiger: Angeklagte nicht schuldfähig
R.s Verteidiger Henry Timm hatte keinen konkreten Antrag gestellt, aber das Gericht aufgefordert, die völlige Schuldunfähigkeit seiner Mandantin anzuerkennen. Timm zufolge habe R. sich bei der Tat „in einem Tunnel befunden“ und nicht steuern können. Die Angeklagte hatte im Anschluss an die Plädoyers ihr Bedauern über die Tat geäußert. Sie könne innerlich nicht glauben, so etwas getan zu haben. „Es tut mir ganz doll leid“, hatte sie gesagt.
Die Opfer der Tat waren im Thusnelda-von-Saldern-Haus in Potsdam, einer Einrichtung des diakonischen Anbieters Oberlinhaus, gefunden worden. Polizisten entdeckten die Toten in verschiedenen Zimmern nach einem Notruf.
R. wurde unmittelbar nach der Tat unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Sie ist inzwischen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. In dem im November begonnen Prozess sagten unter anderem Kollegen von R., ermittelnde Polizeikräfte und der Ehemann der Angeklagten aus.