Verurteilt: Der Nachbar, der mit Sekundenkleber ein ganzes Mietshaus leimte
Berliner Hausmeister musste im Vorjahr 36 Zylinder von verklebten Schlössern wechseln.

Mit Sekundenkleber gegen die Nachbarschaft: Immer wieder soll Arian G. (54) dafür gesorgt haben, dass andere Bewohner vor verleimter Tür standen.
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Eine Täterfalle sorgte für eine Anklage. Empört G. nun vor Gericht: „Ich bestreite.“ Neben Sachbeschädigung wurde ihm Brandstiftung vorgeworfen. Im Müllcontainer-Raum seines Wohnhaus-Komplexes in Steglitz hatten Flammen gewütet – 17 Müllcontainer zerstört, sechs über dem Raum gelegene Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen. Schaden: Rund eine halbe Million Euro.
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Erst wurden die Türschlösser zugeleimt, dann brannte es sogar!
Wer leimte und zündelte am Abend des 14. März 2022? Kleber-Attacken gegen drei Haustüren waren es, dann der Brand. Arian G. (Name geändert): „Bei uns sind oft die Türen verklebt.“ Das Feuer habe er erst bemerkt, als es draußen laut wurde – „ich saß am Computer, war mit Programmieren beschäftigt“.
Zoff im Haus gab es wohl oft. Der Stiefsohn (27) von G.: „Über ihn zog eine lärmende Familie ein, man konnte nachts nicht schlafen. In der Wohnung unter uns einer, der kiffte, Rauch zog nach oben.“ Auch von nebenan keine Ruhe: „Nachbarn hatten lautstarken Sex. Außerdem stellten sie immer wieder Müll im Hausflur ab.“
Bei der Hausverwaltung soll sich Arian G. – nach einer Umschulung zu Hause und arbeitslos – regelmäßig beschwert haben. Der Stiefsohn: „Die verwies uns an das Ordnungsamt oder die Polizei, zuletzt reagierte sie gar nicht mehr.“ Als er von den Vorwürfen gegen G. hörte, sei er schockiert gewesen: „Er sagte, er habe kein Motiv und nichts gemacht.“
Die Polizei stellte dem bösen Nachbarn eine Falle
Seit zwei Jahren nervten im Wohnhaus-Komplex verklebte Schlösser. Der Hausmeister (73): „Im Vorjahr musste ich 36 Zylinder wechseln.“ Was der Täter nicht ahnte: Die Polizei war zuletzt eingeschaltet und hatte eine sogenannte Täterfalle installiert. Aufnahmen zwischen 20.47 Uhr und 20.49 Uhr am 14. März zeigten ihn laut Anklage.
Der Ermittlungsführer (55): „Fotos, die ihn an seiner Haustür zeigten. Er schloss auf, machte was, danach kam der nächste Mieter nicht mehr rein.“ In der Wohnung von G. sei Sekundenkleber gefunden worden. Als Fingerabdrücke genommen werden sollten, fiel auf: „Die Papillarlinien waren kaum lesbar, irgendwie verklebt.“
Eine Polizistin hatte ihn schon länger im Blick. Anhand der Fotos, die die Täterfalle lieferte, sei er zunächst nicht zu identifizieren gewesen – „man stellte lediglich Ähnlichkeiten fest“. Doch am Tag, als es brannte, sei er auf einem Bild mit einer kleinen Tube in der Hand an einem Türschloss zu erkennen.
Plötzlich griff der Angeklagte in die Tasche und streckte das, was er in der Hand hatte, der Richterin entgegen: „Es war kein Kleber, sondern diese kleine Taschenlampe.“ Und er jammerte: „Was haben die anderen Haustüren mit mir zu tun, wenn ich Streit mit meinen Nachbarn habe. Ich bin auch nur Opfer.“
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Die Richterin sah es schließlich wie die Staatsanwältin: Sachbeschädigung in drei Fällen nachgewiesen, aber für einen Schuldspruch wegen Brandstiftung reichen die Indizien nicht aus. Urteil: Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro).