Der Angeklagte Bekim H. verdeckt sein Gesicht.<br><br>
Der Angeklagte Bekim H. verdeckt sein Gesicht.

Foto: Pressefoto Wagner

Sie war 15, besuchte ein Gymnasium, hatte so viele Träume. Doch sie wurde gewaltsam aus ihrem jungen Leben gerissen: Nach dem Mord an der Rummelsburger Bucht steht Bekim H. (42) vor Gericht.

Ein schmaler Typ, nicht sehr groß, fast jungenhaft. Doch er hat viel Leid über andere gebracht. Eine Rentnerin (68) vergewaltigte er brutal – laut Urteil in einem „aggressiven Durchbruch“. Wegen einer psychischen Erkrankung kam H. nicht in den Knast, sondern ins Krankenhaus des Maßregelvollzugs. Von 2001 bis 2014. Nach 13 Jahren kam er frei – laut Gutachten als nicht mehr gefährlich.

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In der Nacht zum 5. August 2020 soll er zum Mörder geworden sein. Lara (Name geändert) begegnete ihm zufällig. Sie kam von einem Treffen mit Freundinnen, sie hatten auf einen Geburtstag angestoßen. Es war nach zwei Uhr, als sie dem ihr fremden H. begegnet sein soll.

Sie liefen zu einer Brache, stiegen noch über einen Zaun. Ein Lachen und ein freundliches Gespräch hörte ein Zeuge, der dort campierte. Doch dann soll H. das Mädchen zu Boden gebracht und in ein Gebüsch geschleift haben. Er habe versucht, die Schülerin zu vergewaltigen, so die Anklage.

Lara wehrte sich. Der Täter ließ schließlich von ihr ab – wohl aus Sorge, die Camper könnten ihn entdecken. Um den Sex-Angriff zu verdecken und aus Angst vor Strafverfolgung, habe er Lara erwürgt. Mit einer Hand.

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Die Mutter von Lara und ihre Schwester sitzen nun als Nebenklägerinnen mit im Gerichtssaal. Der Schmerz ist ihnen ins Gesicht geschrieben. Doch sie wollen Aufklärung: Warum war H. auf freiem Fuß – völlig unkontrolliert?

Eine Nebenklage-Anwältin: „Seine Taten sprechen von ganz massivem Frauenhass.“ Und: „Man hätte seine Gefährlichkeit erkennen können.“ Bereits im November und Dezember 2019 – kurz nach Ende der fünfjährigen Führungsaufsicht, die ein Gericht für H. angeordnet hatte – sei es zu Straftaten durch ihn gekommen. Er soll mehrere Männer bedroht haben.

Kurz nach dem Tod der Schülerin ging er mit einem Anwalt zur Polizei, machte auf ein Opfer aufmerksam, führte die Beamten zur Leiche. Zur Tat aber schwieg er. Auch vor Gericht. Fortsetzung: 9. Februar.