20.000 Euro Corona-Hilfe abgezockt
Total respektlos! Corona-Betrüger schlendert im Strand-Look in den Gerichtssaal
In der Corona-Krise wollte der Staat helfen. Schnell sollte Geld an die fließen, die durch den ersten Lockdown in Not geraten waren. Doch eine Betrugsnische öffnete sich.

Im Strand-Outfit schlenderte der Corona-Betrüger lässig in den Gerichtssaal: Fadil V. (28) zockte rund 20.000 Euro Corona-Hilfe ab.
Ein Muskelshirt ließ freien Blick auf Tattoos an seinem Arm: religiöse Motive – Madonnenbild, betende Hände, Kreuz. Offenbar ein frommer Mann. Doch das hielt den Familienvater aus Reinickendorf nicht von Betrug ab.
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Er beantragte in fünf Fällen für ein Unternehmen Finanzhilfen zur „Überwindung einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage“. Der Serbe gab an: tätig in der „Allgemeinen Gebäudereinigung“. Prompt floss Geld. Die Anklage geht davon aus: Er täuschte über die Existenz einer angeblich von ihm betriebenen Firma.
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In der Corona-Krise wollte der Staat helfen. Schnell und unbürokratisch sollte Geld an diejenigen fließen, die durch den ersten Lockdown in wirtschaftliche Not geraten waren. Doch eine Betrugsnische öffnete sich: In Berlin wurden rund 13.500 Betrugsverfahren (Stand März) im Zusammenhang mit Corona-Hilfszahlungen oder Testzentren eingeleitet. Das Landeskriminalamt geht von einem potenziellen Schaden von mindestens 243 Millionen Euro aus.
Corona-Betrüger muss Corona-Hilfen zurückzahlen
Abzocke vom Computer aus: Vom 14. April 2020 bis zum 24. Februar 2021 kassierte Fadil V. laut Anklage ab. Beantragte erst über die elektronischen Antragsformulare Corona-Soforthilfe II (9000 Euro), dann Novemberhilfe (1865,70 Euro), im Februar 2021 sackte er die Corona-Überbrückungshilfe (5700 Euro) und Dezemberhilfe (3700 Euro) ein.
Geständnis nun über seinen Verteidiger: „Es wurde ihm sehr leicht gemacht, keine Prüfungen der Angaben, einfach App öffnen und irgendwas eintragen – das Geld kam.“ Er habe nicht gewusst, dass ein Antrag von irgendwelchen Dingen abhängig war – „und er räumt ein, das Geld nicht ausschließlich für die Firma genutzt zu haben, auch für private Ausgaben.“
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Fadil V. hat drei Kinder. Einen erlernten Beruf hat er nicht, ist nach seinen Angaben selbstständig – habe seit zweieinhalb Jahren eine Reinigungsfirma – „für Bau und Büros, ohne Angestellte“.
Urteil: ein Jahr Haft auf Bewährung. Und er muss die Corona-Hilfen zurückzahlen: Einziehung von 20.265,70 Euro angeordnet.