Prozess wegen Beleidigung
„Tölpelhafte FDJ-Pflanze“ kostet 600 Euro
Der Berliner Autor und Mediziner Hans-Joachim Lehmann (74) beleidigte Senatssprecherin

In einem 79-seitigen „Dossier“ befasste sich der Berliner Autor und Mediziner Hans-Joachim Lehmann (74) mit einer Senatssprecherin – und teilte mächtig aus. Nun erhielt er 600 Euro Strafe.
Er hatte gegen Claudia Sünder (51), Senatssprecherin von 2017 bis Anfang 2020, gewettert. Sein Vorwurf: In ihrer Vita seien Angaben zu beruflichen Stationen zum Teil falsch, geschönt. Sein Pamphlet verschickte er im Juni 2018 an Personen des politischen Lebens in Berlin und an Medien. Seit über zwei Jahren läuft der Streit – von Lehmann aus nichtigem Anlass begonnen, so die Richterin nun.
Er hatte das Pamphlet aus Verärgerung über eine Abmahnung der Senatskanzlei verfasst. Den Rüffel gab es, weil er Inhalte des offiziellen Stadtportals berlin.de ohne Genehmigung verwendet hatte. Lehmann: „Da beschäftigte ich mich näher mit Frau Sünder.“
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Die Richterin: „Haben Sie mit ihr gesprochen.“ Der Autor: „Nein, alles aus dem öffentlich zugänglichen Internet.“ Er habe auch „logische Schlussfolgerungen“ gezogen.
Eine davon: „Redakteurin mit 18 Jahren. Das geht nicht.“ Hier und da sei er im Dossier vielleicht übers Ziel hinausgeschossen – „literarisch gesehen“. Lehmann: „Aber alles war von Meinungsfreiheit gedeckt.“
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Claudia Sünder ging zivilrechtliche Schritte. Das Landgericht entschied, dann das Kammergericht. Lehmann musste Behauptungen unterlassen. Einen vollen Erfolg aber erreichte Sünder nicht.
So wurde für die Äußerung „Fachfrau für getürkte Lebensläufe“ kein Unterlassungsanspruch gesehen. Nach dem ersten Strafprozess am Amtsgericht Tiergarten zog Lehmann im Mai 2019 triumphierend aus dem Saal. Freispruch auf Kosten der Landeskasse.
Die Staatsanwaltschaft aber legte Rechtsmittel ein – Urteil vom Kammergericht aufgehoben. Es müsse u.a. geprüft werden, ob Lehmanns Dossier nicht auch sogenannte „Formalbeleidigungen“ enthält. Bei „tölpelhafte FDJ-Pflanze“ läge das nicht so fern.
Die Richterin im neuen Prozess: Schuldig der Beleidigung in sieben Fällen. In der Demokratie könne man auch harsche Kritik äußern. „Aber die Grenzen wurden überschritten.“ Doch es geht weiter: Lehmann kündigte Rechtsmittel an. KE.