Ein Einsatzwagen der Polizei steht mit Blaulicht an einem Tatort (Symbolbild). 
Ein Einsatzwagen der Polizei steht mit Blaulicht an einem Tatort (Symbolbild).  Foto: Imago/Ralph Peters

Die Stimmung wird aufgrund der Corona-Regeln immer aggressiver! In einem Geschäft in Berlin-Charlottenburg ist ein Streit um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eskaliert. Ein Maskenverweigerer soll nach Angaben der Polizei am Donnerstagnachmittag eine schwangere Verkäuferin angegriffen haben. Die Frau wehrte sich und verletzte den Angreifer.

Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der Polizei gegen 13 Uhr in einer Bäckerei in der Giesebrechtstraße. Demnach alarmierten Zeugen die Polizei, nachdem sie beobachtet hatten, dass ein Kunde ohne Maske den Laden betrat und eine Schlägerei mit einer 30-jährigen Mitarbeiterin anfing.

Laut Zeugen hat die Frau den 41-Jährigen mehrmals aufgefordert, entweder einen Mund-Nasen-Schutz anzulegen oder das Geschäft zu verlassen. Daraufhin habe der Mann die Angestellte rassistisch beleidigt. Anschließend habe er die Bäckerei verlassen, sei dann aber kurz darauf zurückgekehrt. Die sichtbar schwangere 30-Jährige soll sich dem Mann in den Weg gestellt und ihm den Einlass verwehrt haben, so die Polizei.

Schwangere wehrt sich mit Fahnenstange gegen Angriff

Der Maskenverweigerer soll die Frau daraufhin mehrfach gegen Arme und Schultern geschlagen haben. Dann habe er ihr mindestens einmal in den Unterleib getreten, so die Polizei. Die 30-Jährige soll daraufhin die Fahnenstange eines Werbeträgers gegriffen und dem 41-Jährigen damit gegen den Kopf geschlagen haben. Der Mann erlitt eine Kopfplatzwunde und ließ die Frau in Ruhe.

Durch Zeugen alarmierte Polizisten nahmen den Mann kurz darauf in der Nähe der Bäckerei fest. Rettungskräfte der Feuerwehr versorgten seine Wunde. Obwohl Sanitäter und Zeugen der 30-Jährigen rieten, sich medizinisch untersuchen zu lassen, habe sie eine ärztliche Versorgung abgelehnt. Gegen den 41-Jährigen wird wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung ermittelt. Er kam nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wieder frei.