Mangelnder Tatverdacht?

Staatsanwaltschaft Berlin stellt Ermittlungen gegen Till Lindemann ein!

Nach den schweren Vorwürfen mehrerer Frauen wurde gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann ermittelt. Jetzt ist das Verfahren in Berlin eingestellt worden.

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Till Lindemann bei einem früheren Rammstein-Konzert
Till Lindemann bei einem früheren Rammstein-KonzertArchivbild/Sebastian Dammark/Gonzales Photo/imago

Die heftigen Vorwürfe gegen Till Lindemann polarisierten seine Fans weltweit. In den vergangenen Monaten hatten sich immer mehr Frauen gemeldet und brachten – teilweise anonym – schwere Anschuldigungen hervor. Demnach sollte der Rammstein-Sänger seine Konzerte und Aftershow-Partys über die Jahre systematisch genutzt haben, um jungen Frauen näherzukommen. Dabei sollte der 60-Jährige sich oft übergriffig verhalten haben. Den Aussagen nach seien diese Situationen mitunter sehr beängstigend für die Frauen gewesen. Auch der Vorwurf, manche Frauen wären unter K.o.-Tropfen gesetzt worden, stand im Raum.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte schließlich ein Ermittlungsverfahren gegen Lindemann eingeleitet – wegen Tatvorwürfen aus dem Bereich der Sexualdelikte und der Abgabe von Betäubungsmitteln. Auslöser für die Ermittlungen war der Verdacht, der wohl durch die zahlreichen Medienberichte über die Vorwürfe befeuert wurde. Doch die Untersuchungen, die im Sommer begannen, werden vorerst nicht mehr fortgesetzt.

Die Ermittlungen gegen Till Lindemann wurden beendet

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann eingestellt. Das bestätigte die Behörde der Berliner Zeitung am Dienstag. Das bedeutet, dass der Sänger vorerst keine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis erhalten wird. Gründe, weshalb das Verfahren eingestellt wurde, sind nicht genannt worden.

Ein möglicher Grund, warum ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingestellt wird: mangels hinreichenden Tatverdachts. In diesem Fall hat also die Staatsanwaltschaft nach Abschluss ihrer Ermittlungen festgestellt, dass der Betroffene nicht als Täter der jeweiligen Straftat in Betracht kommt. Ein Beweismangel könnte ebenfalls der Grund sein.

Ein weiterer Grund: Ermittlungsverfahren können eingestellt werden, sofern das Maß der Schuld des Täters als gering anzusehen ist und zudem kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Wobei das auf die Vorwürfe gegen Lindemann wohl kaum zutrifft.

Übrigens: Dass die Ermittlungen gegen den 60-Jährigen eingestellt worden sind, bedeutet nicht zwingend, dass sie nicht auch wieder aufgenommen werden können.