Kriminalität : Soforthilfe: Die fiesen Maschen der Corona-Abzocker
Sie lügen und betrügen, um Hilfsgelder zu ergaunern. Allein in Berlin gibt es bereits 41 Ermittlungsverfahren. Eines davon richtet sich gegen den vom Verfassungsschutz beobachteten Hass-Prediger Ahmad A.

50 Milliarden Euro hat die Bundesregierung an Soforthilfen für Selbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten bereitgestellt. Damit sollen die „sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“ abgefedert, also Existenzen gesichert und eine Pleitewelle verhindert werden. Doch nicht alle Menschen, die diese Gelder beantragt und zum Großteil bereits ausgezahlt bekommen haben, sind tatsächlich in Not.
Allein in Berlin wurden in diesem Zusammenhang bislang 41 Verfahren wegen Subventionsbetrug eingeleitet. Einer der jetzt aufgeflogenen Betrüger ist 46-jährige Ahmad A., der seit Jahren vom Berliner Verfassungsschutz beobachtet und von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft wird.
Betrug mit Lebensgefährtin und Schwiegermutter
Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft „gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin und seiner Schwiegermutter die Corona-Krise ausgenutzt haben, um unter falschen Angaben insgesamt 18 000 Euro an Soforthilfen von der Investitionsbank Berlin zu erschleichen“, wie ein Sprecher mitteilte. Er habe „für sich und seine Frau unter Vorspiegelung falscher Angaben“ Anträge bei der Investitionsbank des Landes Berlin gestellt. Das Geld landete nur wenig später tatsächlich auf seinem Konto - schnell und unkompliziert.
Genau hier liegt laut Staatsanwaltschaft das Problem. Denn „für eine rasche Auszahlung verzichtet das Soforthilfeprogramm der Investitionsbank Berlin auf ein bürokratisches Antragsverfahren und damit auf umfangreiche Nachweise zur Erfüllung der Antragsvoraussetzungen“, so die Staatsanwaltschaft weiter. Vor allem die Auszahlungen „im Rahmen des Soforthilfepakets Zwei mit einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuwendungen innerhalb kurzer Zeit bergen jedoch die Gefahr missbräuchlicher Antragstellung“.
So seien in den vergangenen Wochen „eine Vielzahl von betrügerischen Antragstellungen bekannt geworden“, bei denen Antragsteller „Zuschüsse für nicht existierende oder nicht mehr aktive Unternehmen beantragt oder wahrheitswidrig pandemiebedingte Liquiditätsengpässe“ vortäuschten. In diesen Fällen wurden nach Angaben des Sprechers Ermittlungsverfahren eingeleitet und „soweit Gelder vorhanden waren auch vermögenssichernde Maßnahmen ergriffen“, also aufgefundenes Geld beschlagnahmt.
Geld bei Wohnungsdurchsuchung sichergestellt
So auch im Fall des Islamisten Ahmad A., bei dem am Donnerstag bei einer Wohnungsdurchsuchung Bargeld sichergestellt werden konnte. Zudem beschlagnahmten die Fahnder auch diverse Haushaltsgeräte, die offenbar von dem zuvor ergaunerten Geld gekauft worden waren.
Ob die erschlichenen Fördermittel zumindest in Teilen auch zur Unterstützung von strafbaren Handlungen in Zusammenhang mit Islamismus genutzt werden sollten, wird nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls geprüft. Der Fall Ahmad A. zeigt, wie leicht es offenbar ist, das Soforthilfe-Programm zu missbrauchen. Daher haben Polizei und Staatsanwaltschaft „zur Identifizierung und effizienten Verfolgung von Betrugsstraftaten im Zusammenhang mit Corona-Zuschüssen“ nun eine gemeinsame Strategie erarbeitet, so der Sprecher weiter.
Dazu stehe man „in engem Kontakt mit der Investitionsbank Berlin sowie den Berliner Banken“. Diese seien „für Auffälligkeiten im Rahmen der Beantragung und Auszahlung von Zuschüssen sensibilisiert“ worden. Federführend ist nun ein Fachkommissariat beim Landeskriminalamt Berlin 41.