Kindesmissbrauch : So jagt das BKA die Kinderporno-Mafia
Verdeckte Netz-Ermittler sollen die Täter enttarnen.

Berlin - Ein Netzwerk von Kinderschändern, die auf einer Pornoplattform ihre widerlichen Bilder präsentieren, ist aufgeflogen. Nachdem die Redaktion ihre Rechercheergebnisse der Polizei übergeben hatte, wurden Ermittlungen eingeleitet. Jetzt haben Staatsanwaltschaft und Bundeskriminalamt übernommen (der KURIER berichtete). Wie genau versucht das BKA nun, die Pädophilen dingfest zu machen? Wo stoßen die Ermittler an ihre Grenzen?
Im aktuellen Fall geht es um den dokumentierten Missbrauch von Kindern, die teilweise noch nicht einmal das Grundschulalter erreicht haben. Zunächst wird nun – wie in solchen Fällen üblich – geprüft, ob die Bilder in der Datenbank der Ermittlungsbehörden bereits bekannt sind oder es sich um „frisches Material“, wie es polizeiintern heißt, handelt.
Denn „angesichts der leichten Verfügbarkeit von Kinderpornografie im Internet darf nicht in Vergessenheit geraten, dass Kinderpornografie den unter Umständen noch andauernden sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentiert“, heißt es beim Bundeskriminalamt. „Primäres Ziel ist es immer, den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu verhindern beziehungsweise zu beenden“, sagte Matthias Wenz vom BKA-Referat zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs in diesem Zusammenhang kürzlich.
Dafür müssen die Fahnder zunächst herausfinden, von wem und wo das jeweilige Bild aufgenommen wurde. Dazu müssen die Ermittler auf Details auf den besagten Fotos achten, die mit viel Glück Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort zulassen. Erst dann können die Ermittler Durchsuchungsbeschlüsse beantragen, in der Folge Beweise sichern und im Idealfall auch Tatverdächtige festnehmen und verhören.
Viel einfacher wäre es, die Verbreiter (und damit möglicherweise auch die Hersteller) von kinderpornografischen Fotos oder Filmen im Internet über deren IP-Adresse zu finden, die oftmals einzige Spur zu den Tätern und eine Art digitaler Ausweis. Der jeweilige Provider protokolliert, welcher Anschluss welche IP-Adresse zugewiesen bekommt. Zwar ändert sich diese Adresse regelmäßig, doch welcher Anschluss wann welche IP-Adresse hatte, wird protokolliert. Somit bestünde die Möglichkeit, Täter auch nach Jahren noch über ihre IP-Adresse zu finden. In der Praxis müssen diese Daten laut Gesetz gelöscht werden.
Polizei fordert Vorratsdatenspeicherung
Ohne die von Polizei immer wieder geforderte Vorratsdatenspeicherung sind den Ermittlern nach Angaben des BKA aber „die Hände gebunden“. Allein im Jahr 2017 konnten nach BKA-Angaben „8400 in Deutschland nachweislich begangene Fälle von Kinderpornografie“ nicht aufgeklärt werden, da „der Provider die zur Identifizierung (der Täter, Anm. der Red.) notwendigen Daten bereits gelöscht hatte und die IP-Adresse mangels Vorratsdatenspeicherung keinem konkreten Anschluss mehr zugeordnet werden konnte“. Um besagte Vorratsdatenspeicherung gibt es seit Jahren eine gesellschaftliche sowie juristische Debatte. Vor allem Datenschützer fürchten, dass Milliarden Daten Unschuldiger gespeichert werden könnten. Derzeit ist die Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof auf Eis gelegt. Internetprovider müssen Kundendaten zwar zwischenspeichern, werden aber nicht belangt, wenn sie es nicht tun.
Der FDP-Innenexperte Marcel Luthe hält nichts von besagter Datenspeicherung. Er fordert „echte IT-Profis“ in den Reihen der Ermittler: „Die Polizei braucht moderne, innovative Konzepte, um erfahrene Hacker als sogenannte Weiße Ritter für den Polizeidienst zu gewinnen“. Nur so könne man „unmittelbar und in Echtzeit handeln, wenn es um die Rückverfolgung von Tätern und deren Standort geht, die illegale Bilder hochladen“. Man erwarte von der Polizei „bei einer akuten Straftat über einen Notruf erreichbar zu sein, Kräfte vor Ort zu schicken und flüchtige Tatverdächtige aufzuhalten. Bei derart widerlichen Taten wie Kinderpornografie“ sei das aber derzeit schlichtweg nicht möglich.
In Tauschbörsen haben die Ermittler seit wenigen Wochen hingegen eine neue Möglichkeit. Mit computergenerierten Bildern, die in keinem Fall echte Kinder zeigen dürfen, können sich die Fahnder künftig in Foren einschleichen, in denen Missbrauchsbilder häufig als eine Art Eintrittskarte verlangt werden.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, sagte, derartige Bilder könnten aber nur als „Ultima Ratio“ gelten – „wenn die Hoffnung besteht, dass dadurch der Missbrauch eines Kindes aktuell beendet werden kann“.