Böller-Depp landet vor Gericht
Silvester-Knallkopf: Schnell wie eine Rakete fiel das Gerichtsurteil
Der Azubi Mustafa R. (22) hatte Feuerwerk in eine Menschenmenge geworfen. Jetzt wurde er für seine Silvester-Untat in Berlin verurteilt.

Die Silvester-Rakete zischte nicht in den Himmel, sondern explodierte in der Menschenmenge. Als Böller-Depp landete Mustafa R.(22) vor Gericht.
Der Azubi: „Ich musste mich der Rakete entledigen.“ Nur zu seinem Schutz. Sie habe gezündet vor seinen Füßen gelegen – „ich hob sie auf, hielt sie nach oben, wollte niemanden verletzen.“ Die Richterin: „Aber Sie mussten damit rechnen.“
Zwei Minuten vor dem Jahreswechsel am Brandenburger Tor. Viele Feiernde waren da. Eine Polizistin (31): „Sehr, sehr viele Menschen – Familien, Frauen, kleine Kinder.“ Es gab Lautsprecher-Durchsagen: „Pyrotechnik darf nicht abgebrannt werden.“
Mustafa R. war mit einem Kumpel unterwegs. Der Verteidiger: „Er wollte feiern, nicht Krawall machen.“ Dann habe da eine Rakete gelegen: „Wenn das Ding brennt, muss es irgendwo hin – selbst verletzen wollte er sich auch nicht“. Die Richterin: „Er hätte es austreten können.“
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Böller-Depp aus Afghanistan war bei den Silvester-Krawallen dabei
R. war aus Afghanistan geflüchtet, lebt seit 2017 in Deutschland, spricht fließend Deutsch, kommt ins zweite Lehrjahr. 2019 war einmal bei Polizei und Justiz aufgefallen, danach nicht mehr. Nun saß er im vierten Prozess um die erschreckenden Silvester-Krawalle vor Gericht.
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Er und der Kumpel seien angetrunken gewesen – „Saft mit Wodka“. Am Nachmittag hätten sie begonnen, seien dann in der Nacht zum Brandenburger Tor gefahren. Die Richterin: „War da nicht Böllerverbot?“ Der Azubi: „Ich hatte keine, Taschenkontrollen gab es auch nicht.“
Eine Polizistin hatte ihn im Blick: „Ich sah, wie er Pyrotechnik aufnahm und in die Menschenmenge warf.“ Es sei ein „gezieltes Aufheben und Weiterleiten“ gewesen. Und: „Ich hatte nicht den Eindruck, dass er sich schützen wollte.“
Die Rakete explodierte, R. wollte sich verdrücken, wurde aber gefasst. Durch den Knallkörper sei „niemand nachweislich verletzt worden“, so die Anklage. Der Verteidiger plädierte auf einen minderschweren Fall: „Man schießt mit Kanonen auf Spatzen.“
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Die Richterin sah es anders: „Das ist eine gefährliche Tat. Schuldig des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der versuchten Körperverletzung.“ Gegen R. erging ein Jahr Haft auf Bewährung.