Die Brandenburger Polizei fotografierte auf dem Heuboden einige der erntereifen Cannabispflanzen.
Die Brandenburger Polizei fotografierte auf dem Heuboden einige der erntereifen Cannabispflanzen. Foto: Polizei Brandenburg 

Ein Seniorenpaar aus Brandenburg wollte sich mit dem Verkauf von Drogen offenbar die Rente aufbessern. Wie die Polizeidirektion Nord am Dienstag mitteilte, sollen die beiden älteren Herrschaften auf ihrem Grundstück Marihuana angebaut haben. Polizisten wurden auf die Cannabisplantage aufmerksam, weil ein anonymer Hinweisgeber ihnen einen Tipp gab. Als die Beamten die Scheune auf dem Grundstück betraten, staunten sie nicht schlecht. 

Brandenburger Beamte durchsuchten daraufhin am Montag einen ausgebauten Heuboden in Gottberg bei Märkisch Linden (Landkreis Ostprignitz-Ruppin). Nach Angaben der Polizei wurden dort über 300 Pflanzen entdeckt, die kurz vor der Ernte standen. Auch zahlreiche Setzlinge und zugehörige Mutterpflanzen wurden als Beweismittel beschlagnahmt. Das dort gemeldete deutsche Ehepaar - beide 75 Jahre alt - wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Neuruppin vorläufig festgenommen. Eine Vernehmung lehnten die Beschuldigten bisher ab. Heißt: Die rüstigen Rentner hielten dem Druck der Ermittler stand. Mittlerweile sind sie wieder auf freiem Fuß. 

Der Sohn der Senioren steht im Visier der Ermittler 

Ob sie Kontakte zu Dealern haben oder das Cannabis selbst von ihrem Hof aus verkauften, war zunächst unklar. Derzeit schließen die Ermittler nicht aus, dass der Sohn der beiden Verdächtigen in den Anbau der Betäubungsmittel involviert war. Der Mann sei bisher aber noch nicht befragt worden. „Wir stehen noch am Anfang der Ermittlungen. Bisher hat sich noch kein konkreter Verdacht erhärtet“, erklärte eine Polizeisprecherin auf KURIER-Anfrage. 

Im Verlauf des gestrigen Tages wurde die vorläufige Festnahme wieder aufgehoben, da bisher kein Haftgrund vorliegt. Zudem bestehe keine Fluchtgefahr, hieß es. Alle wesentlichen Bestandteile der Plantage wurde durch die Polizeibeamten demontiert und beschlagnahmt. Die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz dauern an.