Hartes Urteil für einen Berliner Knallkopp

Sechs Monate Haft für den Schreckschuss-Rambo vom Flüchtlingsheim

Der vorbestrafte Medienberater hatte vor einer Unterkunft in Hellersdorf gehetzt: „Ihr werdet alle sterben!“

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Der Angeklagte Maxim E. (28) sitzt im Gerichtssaal.<br>
Der Angeklagte Maxim E. (28) sitzt im Gerichtssaal.
Pressefoto Wagner

Er zückte vor einem Flüchtlingsheim eine Schreckschuss-Knarre, ballerte in die Luft. Und hetzte: „Ihr werdet alle sterben.“

Als Medienberater Maxim E. (28) nun zur Anklagebank ging, schien er locker: „Ich war stark alkoholisiert, kann mich nicht erinnern.“ Er könne sich „nicht vorstellen, dass ich so etwas sagen würde.“ Das sei nicht seine Ideologie – „mein Vater ist Libanese“. Vielleicht habe er die Menschen „warnen“ wollen.

In der Nacht zum 12. Februar 2020 gingen Sicherheits-Mitarbeiter vor der Unterkunft in Hellersdorf in Deckung. Es war 1.10 Uhr, als Schüsse durch die Dunkelheit hallten. Ein Security-Mann: „Ich sah jemanden, der mehrfach in die Luft schoss.“ Und grölte – „Scheiß Ausländer und solche Sachen“. Polizei wurde alarmiert.

Sämtliche Religionen habe er beleidigt

Maxim E. machte sich aus dem Staub. Ein Beamter (38): „500 Meter weiter entdeckte ich eine Person, die auf der Straße herumsprang.“ Es war E., der kurz darauf in Handfesseln abgeführt wurde. Unflätig habe er sich auf der Wache aufgeführt: „Teilweise obszön gegenüber Frauen.“ Und sämtliche Religionen habe er beleidigt.

Nur vier Monate zuvor war er wegen Vollrauschs zu 1650 Euro Strafe verurteilt worden. Obwohl er bereits unter Bewährung stand – vier Monate auf Bewährung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte hatte er kassiert. Auch diese Tat im Suff.

E. fast fröhlich zur Richterin: „Ich vertrage eben keinen Alkohol! Jetzt bin ich auf einem guten Weg, halte mich fern.“

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Die Staatsanwältin verlangte vier Monate Haft wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Auf Bewährung plädierte die Verteidigerin.

Die Richterin knallhart: Wegen vorsätzlichen Vollrauschs sechs Monate Knast – „als er die Substanzen zu sich nahm, war er Herr seiner Sinne.“ Bewährung sei wegen der Vorstrafen nicht mehr drin.