Tritte gegen den Kopf?

Schwere Misshandlung bei Festnahme? Zwei Berliner Polizisten angeklagt!

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen zwei Polizisten erhoben: Die Beamten sollen einen Mann bei der Festnahme schwer misshandelt haben.

Teilen
Zwei Berliner Polizisten wird Körperverletzung vorgeworfen, sie sollen einen Mann bei seiner Verhaftung misshandelt haben.
Zwei Berliner Polizisten wird Körperverletzung vorgeworfen, sie sollen einen Mann bei seiner Verhaftung misshandelt haben.U. J. Alexander/Imago Images/Symbolbild

Die Polizei, dein Freund und Helfer – so sollte es zumindest sein. Doch zwei Beamte in Berlin sollen sich grob falsch verhalten und einen Mann bei der Festnahme schwer verletzt haben. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage gegen sie erhoben.

Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt

Die Berliner Staatsanwaltschaft gibt bekannt: Gegen zwei Polizisten wird wegen der mutmaßlichen Misshandlung eines Tatverdächtigen Anklage erhoben. Ihnen wird „gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt“ vorgeworfen.

Doch was ist genau vorgefallen?  Die beiden 26 und 45 Jahre alten Beamten verfolgten im März nachts einen Mann wegen Diebstahlsverdachts. Der Anklage zufolge lief der Verdächtige in Mitte im Bereich des Denkmals für die ermordeten Juden Europas eine Treppe hinunter, bis er gestellt wurde. „Obwohl er selbstständig die Hände auf seinen Hinterkopf gelegt und sich hingekniet haben soll, um seine Festnahme zu ermöglichen, sollen die beiden Polizisten ihn treppabwärts gedrückt haben“, so die Generalstaatsanwaltschaft.

Doch damit nicht genug: Der 26-jährige Beamte soll den Tatverdächtigen dann festgehalten haben, während sein 45-jähriger Kollege insgesamt elfmal zielgerichtet und kraftvoll in den Kopf-, Nacken- und Schulterbereich des Manns getreten habe. Der Mann soll dabei mit seinem Kopf auf der Kante der Steinstufe gelegen haben.

Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas – hier soll sich die mutmaßliche Misshandlung abgespielt haben.
Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas – hier soll sich die mutmaßliche Misshandlung abgespielt haben.Christoph Soeder/picture alliance/dpa

Ging es bei der Misshandlung um Rassismus?

Nach Informationen des Tagesspiegels sind die beiden Polizisten von Überwachungskameras gefilmt worden und konnten damit überführt werden. Das Opfer ist Aserbaidschaner. Hinweise auf ein rassistisches Motiv fanden die Ermittler jedoch nicht, das Verfahren wurde nicht in der Abteilung für Hasskriminalität geführt.

Beide Angeschuldigte bestreiten die Tatvorwürfe. Das Amtsgericht Tiergarten muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Auf Körperverletzung im Amt steht eine maximale Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Wer eine gefährliche Körperverletzung begeht, dem droht eine maximale Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.