Russischer Auftragsmörder: Zwei Schüsse auf den Kopf des Opfers
Vor dem Berliner Kammergericht begann am Mittwoch der Prozess gegen den 55-jährigen Russen Vadim K. Laut Anklage soll er im Kleinen Tiergarten einen 40-jährigen Georgier tschetschenischer Abstammung erschossen haben – im Auftrag des russischen Staates.

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat am Mittwoch im Kriminalgericht in Moabit der Prozess um den sogenannten Tiergarten-Mord begonnen. Ein Russe muss sich vor dem 2. Strafsenat des Kammergerichts wegen Mordes verantworten.
Er soll am 23. August 2019 im Kleinen Tiergarten in Moabit einen 40-jährigen Georgier tschetschenischer Abstammung erschossen haben. „Es handelte sich nach unseren Erkenntnissen um einen Auftragsmord staatlicher russischer Stellen“, sagte Bundesanwalt Ronald Georg. Nach Auffassung der Anklage leistete Vadim K. dem Tötungsauftrag Folge, entweder gegen Bezahlung oder weil er das Motiv teilte, einen politischen Gegner zu liquidieren.
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Zwischen Deutschland und Russland hat der Mord bereits zu diplomatischen Spannungen geführt. Im Dezember wies Deutschland zwei russische Diplomaten aus. Im Gegenzug schickte Russland zwei deutsche Diplomaten nach Hause. Sollte sich im Prozess bewahrheiten, dass die russische Regierung den Mordauftrag gab, dürfte sich das ohnehin schon angespannte Verhältnis beider Länder noch weiter verschlechtern.
Was das Tatopfer ein russischer Staatsfeind?
Hintergrund der Tat war aus Sicht der Anklage „die Gegnerschaft des späteren Opfers zum russischen Zentralstaat, zu den Regierungen seiner autonomen Teilrepubliken Tschetschenien und Inguschetien sowie zu der pro-russischen Regierung Georgiens“. Aus Sicht der russischen Regierung sei das Tatopfer ein Staatsfeind gewesen, so Bundesanwalt Georg.
Der 40-jährige Zelinkham K., der in Deutschland unter dem Namen Tornike K. lebte, soll als Anführer einer tschetschenischen Miliz gegen Russland gekämpft und auch danach an bewaffneten Auseinandersetzungen mit Russland beteiligt gewesen sein. 2012 informierte der russische Geheimdienst FSB das Bundeskriminalamt darüber, dass Tornike K. Anführer einer Terrorgruppe sei und Terroristen ausbilde. 2017 flüchtete dieser mit seiner Familie nach Deutschland und beantragte Asyl, was aber abgelehnt wurde. Er lebte seitdem mit einer Duldung in Berlin.
Laut Anklage erhielt Vadim K. in Russland einen Reisepass mit falschem Namen. Damit beantragte er ein Visum für den Schengen-Raum. Von Moskau reiste er im August 2019 nach Paris und von da nach Warschau. Zwecks Tarnung als Tourist besuchte er in den Städten verschiedene Sehenswürdigkeiten. Am 22. August, um 8.03 Uhr, checkte er aus seinem Hotel in Warschau aus.
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Am nächsten Tag näherte sich der Täter im Berliner Kleinen Tiergarten auf einem Fahrrad von hinten seinem Opfer, um es unter Ausnutzung von dessen Arglosigkeit zu erschießen. Er führte eine Pistole der Marke Glock 26 mit Schalldämpfer und zwölf Schuss mit sich, weshalb er auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt ist. Vadim K. feuerte laut Anklage seitlich auf den Opferkörper des Opfers, das zu Boden ging. Auch K. kam mit seinem Fahrrad zu Fall. Er trat dann an das Opfer heran und feuerte aus kurzer Entfernung zwei Mal auf den Kopf von Tornike K.
Der Täter floh auf dem Fahrrad
Nach den Schüssen nahm er sein Fahrrad wieder auf und floh über die Kirchstraße zum Holsteiner Ufer, wo er in Höhe der Lessingbrücke anhielt und sich laut Zeugen hektisch umsah. Er ging mit dem Fahrrad in ein Gebüsch am Spreeufer und zog sich um. Das Fahrrad und weitere Gegenstände warf er in die Spree. Dann ging er Richtung S-Bahnhof Bellevue. Als er sich einen vor einem Hauseingang abgestellten Elektroroller nehmen wollte, wurde er von Polizisten festgenommen, die von Zeugen alarmiert worden waren.
Vadim K. sitzt seitdem an einem geheimen Ort in Untersuchungshaft, in einem Gefängnis außerhalb Berlins. Für jede Verhandlung wird er streng bewacht nach Berlin gebracht. Bei Gericht wird er von drei Rechtsanwälten vertreten. Es gibt auch acht Nebenkläger – die Ehefrau, Geschwister und Kinder des Getöteten. Sie werden von vier Rechtsanwältinnen vertreten.
Am Mittwochmorgen wurde die Anklage verlesen. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei dem Angeklagten tatsächlich um den 55-jährigen Russen Vadim K. handelt. Die Personalien in seinem Pass, mit dem er einreiste, sind nach ihrer Auffassung Alias-Personalien, ausgestellt auf einen 50-Jährigen namens Vadim S. Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, er heiße wirklich Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur. Einen Vadim K. kenne er nicht. Ansonsten äußerte er sich nicht weiter zu den Vorwürfen. Der Richter sagte daraufhin, dass er den Beschuldigten künftig nicht mit einem der beiden Namen ansprechen werde, sondern nur mit „Herr Angeklagter“.
Am Donnerstag beginnt die Beweisaufnahme mit der Anhörung von Zeugen, die den Mord im Kleinen Tiergarten beobachtet haben. Für den Prozess sind 25 Verhandlungstage bis Ende Januar angesetzt.
Das Gerichtsgebäude an der Turmstraße wird während der Verhandlungstage von zahlreichen Polizisten innen und außen geschützt. Es gibt strenge Einlasskontrollen. Die Verhandlungen finden im Hochsicherheitssaal 700 statt. Wegen der Corona-Pandemie waren nur 15 Pressevertreter und 15 Zuschauer im Saal zugelassen. Weitere 32 Journalisten konnten den Prozess durch eine Tonübertragung in einem anderen Raum verfolgen.