Flüchtlingsunterkunft abgefackelt

Rechtsextreme Brandstifter Maik Schneider nach Haftstrafe zu Millionen-Schadenersatz verurteilt

Die Halle sollte 150 Geflüchteten Platz bieten. Noch bevor ein Flüchtling sie betrat, stand sie in Flammen.

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Der Ex-NPD-Politiker Maik Schneider mit seinen Anwälten Mathias Noll (r.) und Sven-Oliver Milke zu Beginn der Hauptverhandlung. 
Der Ex-NPD-Politiker Maik Schneider mit seinen Anwälten Mathias Noll (r.) und Sven-Oliver Milke zu Beginn der Hauptverhandlung. dpa/Bernd Settnik

Zusammen mit zwei Komplizen ist der ehemalige NPD-Kommunalpolitiker Maik Schneider nach der Brandstiftung an einer Sporthalle im brandenburgischen Nauen (Landkreis Havelland) 2015 zu Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt worden. Die Ostdeutsche Kommunalversicherung fordert von den Tätern knapp 2,9 Millionen Euro. Das Potsdamer Landgericht erklärte am Dienstag, es stehe fest, dass die Beklagten die Turnhalle angezündet hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision ist noch möglich.

Die Turnhalle sollte als zeitweise Unterkunft für etwa 150 Flüchtlinge genutzt werden. Die noch leere Halle brannte komplett nieder. Schneider war unter anderem Kreistagsabgeordneter.

Millionenforderung gegen Maik Schneider und Komplizen 30 Jahre lang vollstreckbar

In den kommenden 30 Jahren kann die Forderung des Versicherers vollstreckt werden. Die drei Täter sind nach Angaben des Gerichts Gesamtschuldner. Der volle Betrag kann damit von jedem Einzelnen eingezogen werden.

Mitte August verurteilte das Potsdamer Landgericht Potsdam den Turnhallen-Brandstifter Schneider zu einer Gesamt-Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Das Gericht hatte über mehrere einzelne Taten zu entscheiden. Dabei ging es um die Turnhallen-Brandstiftung und um die Unterbrechung bei einer Stadtverordnetenversammlung in Nauen. Mit einer Gruppe von 50 Gleichgesinnten trommelte er gegen eine Fensterfront des Versammlungsraums und brüllte Parolen. Auch soll er das Auto eines Mannes aus Polen demoliert und angezündet haben.

Für diese Taten verurteilten ihn die Potsdamer Richter im Revisionsprozess im Oktober 2019 zu zwei Haftstrafen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte zwar den Schuldspruch, monierte allerdings, dass den Taten einzeln strafrechtlich bewertet wurden. Das Gericht müsse eine Gesamtstrafe aussprechen, hieß es.