Bissige Berlinerin
Rasende Tischlerin verbeißt sich in Polizisten-Bein
Eine rasende Tischlerin hatte bei einem Feuer die Nerven verloren. Vor Gericht in Berlin bekam sie dafür ein denkbar mildes Urteil.

Ein Dachstuhl in Flammen, die Feuerwehr im Großeinsatz, eine Hausbewohnerin außer Rand und Band: Jana R. (39) wollte mit Gewalt Polizei-Absperrungen durchbrechen.
Geschlagen, getreten, in ein Polizisten-Bein verbissen, Fingernägel in einen Polizisten-Arm gedrückt. Jana R. aus Prenzlauer Berg steht nun vor Gericht. Ihr Anwalt: „So etwas entspricht nicht ihrem Naturell. Der Brand versetzte sie in enorme Angst.“
Die Nacht zum 3. März. Sie stand vor dem brennenden Mehrfamilienhaus in der Paul-Robeson-Straße – 250 Quadratmeter Dachstuhl in Flammen, 211 Einsatzkräfte an den Löscharbeiten beteiligt, Wasser in allen Etagen. Verletzt wurde niemand, auch drei Katzen gerettet.
Doch Tischlerin Jana R. (Name geändert), die schon vor fünf Jahren einen schlimmen Brand in einer Werkstatt miterleben musste, tickte aus – „es hat klick gemacht“. Sie lief mit gesenktem Kopf los, rief: „Ich muss Medikamente holen.“
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Die rasende Tischlerin trat einem Beamten in den Genitalbereich
Ein Polizist (24) stoppte sie am Flatterband: „Da holte sie mit der rechten Hand aus, schlug mir auf die linke Wange, dann ein Tritt gegen das Schienbein.“ Ein Gerangel, zwei weitere Beamte kamen, brachten sie zu Boden.
Einer der Beamten schrie: „Sie beißt mich!“ Auf Kniehöhe und durch den festen Stoff der Diensthose – „erst durch Schläge auf ihren Rücken konnten wir den Biss lösen, man sah längere Zeit den Zahnabdruck.“ Dann ein Tritt in den Genitalbereich eines weiteren Beamten.
Die Tischlerin zum Zeugen: „Es tut mir sehr leid. Ich bin erschüttert, weil es Menschen traf, die nur ihre Arbeit machten. Aber ich war in Panik.“ Nach dem Werkstattbrand leide sie an posttraumatischer Belastungsstörung, sie sei in Behandlung.
Erstmals stand sie jetzt vor Gericht – und bleibt unbestraft. Der Richter entschied gnädig: Eine Geldauflage von 1500 Euro soll sie zahlen, dann wird das Verfahren eingestellt.