Rapper Fler rüpelt vor Gericht
Er legt sich mit Journalisten und der Staatsanwaltschaft an und stürmt während der Verhandlung aus dem Saal.

Foto: Pressefoto Wagner
Eklat im Prozess gegen Rüpel-Rapper Fler: Wütend stürmte er während der Verhandlung aus dem Saal. Der Richter kühl: „Es wird ohne ihn weiterverhandelt.“
Musiker Fler, bürgerlich mit Namen Patrick Losensky (38), schien bereits genervt, als der dritte Tag im Prozess um gleich acht Anklagen begann. Es geht um Fahren ohne Führerschein, diverse Beleidigungen, versuchte Nötigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.
Ein Fernseh-Journalist, der als Berichterstatter mit im Saal saß, ließ ihn ausrasten. Fler zeigte auf den Mann, wetterte: „Entweder der verschwindet oder ich gehe.“ Keine Regung. Da stampfte Fler zur Tür und verschwand. Sein Promi-Verteidiger hinterher. Doch umstimmen konnte er ihn nicht. Der Anwalt konsterniert: „Es gibt Aufgaben eines Verteidigers, die sind nicht die eines Betreuers.“
Jahrelange Fehde zwischen Fler und Bushido
Der Tag hatte mit der Zeugen-Befragung eines Reporters (43) einer Tageszeitung begonnen. Der Journalist: „Vier Mal hat mich der Angeklagte bedroht.“ Weil ihm nicht gefallen habe, was er über die jahrelange Fehde zwischen Fler und Bushido (42) – zwei Berliner Rapper – geschrieben habe. Der Text solle aus dem Netz verschwinden, habe Fler verlangt und angekündigt: „Ist der Artikel morgen nicht runter, weißt du, was ich mache.“ Von „Zähne einschlagen“ und „auflauern“ war laut Anklage die Rede.
Für ihn ist das künstlerische Freiheit
Fler, mehrfach vorbestraft, konterte nun aufgebracht: „Für mich ist es künstlerische Freiheit, dass ich mich verhalte, wie sich ein Rapper verhält. Die Drohungen waren überhaupt nicht ernst gemeint.“ Er sei ein „Profi“ in der HipHop-Szene. „Da spielt man subtil mit Wörtern.“
Die Staatsanwältin hakte nach, der Rapper pöbelte: „Was reden Sie, so ein Blödsinn, mir reichts!“ Kurze Pause. Da sah Fler auf dem Flur den TV-Journalisten, der ihn kurz darauf durch bloße Anwesenheit im Saal in Rage brachte. Fortsetzung: 10. Februar.