Das linke Haus Hausprojekt „Liebig 34“ in Friedrichshain soll am 9. Oktober geräumt werden. Es werden Krawalle und Ausschreitungen erwartet.
Das linke Haus Hausprojekt „Liebig 34“ in Friedrichshain soll am 9. Oktober geräumt werden. Es werden Krawalle und Ausschreitungen erwartet. Foto: Imago

Nach langem Rechtsstreit gibt es jetzt einen Termin, wann das linksextremistische Hausprojekt Liebigstraße 34 in Friedrichshain geräumt werden soll. Bewohner des Hauses teilten am Dienstagabend auf Twitter mit, dass die Räumung am Freitag, 9. Oktober, ab 7 Uhr stattfinden wird. Die Linksextremen berufen sich auf ein Schreiben des Gerichtsvollziehers, das sie am Dienstag per Post erhalten haben sollen. Die linke Szene hat daraufhin angedroht, das Haus nicht ohne Kampf aufzugeben. Es wird mit Ausschreitungen gerechnet.  

Die Betroffenen seien wütend, aber entschlossen, Liebig 34 nicht ohne Weiteres aufzugeben, schreiben Mitglieder des  Hausprojekts auf ihren Internetseiten. Die betroffenen Bewohner und ihre Anhänger rufen zu Krawallen auf: „Lasst uns die Räumung zum Desaster machen.“ Es soll zu Versammlungen und kleineren Demonstrationen kommen. Für den Staat und Hauseigentümer sollen so viele Unkosten wie nur möglich verursacht werden, heißt es weiter. Der Hass richtet sich vor allem gegen Politiker und Hauseigentümer in Berlin. 

Anwalt: Räumung Liebig 34 ist rechtswidrig 

Der Anwalt des Bewohner-Vereins, Moritz Heusinger, kündigte an: „Wir werden uns gegen den Räumungstermin juristisch wehren.“ Eine Räumung wäre rechtswidrig. Ende August hatte eine Zivilkammer des Landgerichts wiederum die Herausgabe des Gebäudes und Grundstücks Liebigstraße 34/Ecke Rigaer Straße 97 angeordnet. Das Versäumnisurteil von Anfang Juni sei rechtens, urteilte das Gericht und wies damit den Einspruch des Bewohner-Vereins ab. Anwalt Heusinger sagte nun, gegen das Urteil sei Berufung beim Kammergericht eingelegt worden. Das Urteil des Landgerichts ist nach dessen Angaben vollstreckbar. Der Eigentümer hat demnach auch Anspruch auf Zahlung von rund 20.000 Euro für Kosten von Verwaltung, Unterhalt und Bewirtschaftung. 

Laut Gericht war der Pachtvertrag wirksam befristet gewesen und ausgelaufen. Ein Mietverhältnis für Wohnraum habe es nicht gegeben. Anwalt Heusinger meinte, in dem Haus sei ein anderer Bewohner-Verein als der verklagte. Das Räumungsurteil richte sich an den falschen Verein, weshalb die Räumung rechtswidrig sei. 

Das Haus hat Symbolkraft. Es ist eine europaweit bekannte Hochburg der linksautonomen Szene. Die Bewohner bezeichnen sich als „anarcha-queer-feministisches Hausprojekt“. Das Gebäude war 1990 besetzt worden. Wenig später wurde es legalisiert. Im Jahr 2008 schloss der Betreiberverein mit dem Eigentümer des Hauses einen Pachtvertrag, der am 31. Dezember 2018 auslief. Seitdem weigerten sich die Bewohner trotz Kündigung, das Gebäude zu verlassen. Der Eigentümer reichte Klage zwecks Räumung des Grundstücks ein.

Immer wieder gab es Proteste für den Erhalt von „Liebig 34“, bei denen es teilweise zu Gewalt kam und die Polizei einschritt. Im Februar 2011 war das Eckhaus direkt gegenüber, Liebigstraße 14, mit 2500 Polizisten trotz Blockaden und Barrikaden geräumt worden. LEX, DPA