Ein Polizist und Feuerwehrmänner arbeiten an einem Unfallort, an dem ein Polizeifahrzeug während eines Einsatzes mit einem weiteren Auto zusammenprallte.
Ein Polizist und Feuerwehrmänner arbeiten an einem Unfallort, an dem ein Polizeifahrzeug während eines Einsatzes mit einem weiteren Auto zusammenprallte. Foto: dpa/Maurizio Gambarini

Mehr als zwei Jahre nach dem Tod ihrer 21-jährigen Tocher hatten die Eltern von Fabien Martini die Hoffnung, dass nun endlich der Prozess gegen den Verantwortlichen beginnen wird. Der 52-jährige Polizist Peter G. Sollte sich vor dem Amtsgericht Tiergarten ab Dienstag wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Zum Prozess war ein großer Andrang erwartet worden. Am Montagmittag teilte das Gericht mit, der Prozess werde nicht beginnen - wegen Corona.

Die Nachricht kam am Montag um 12.38 Uhr. Der Termin für den Prozessbeginnn gegen Peter G. werde ausgesetzt. Aus Fürsorge. Der Polizist sitzt nicht in Untersuchungshaft, das Gericht muss daher keine Fristen bei der Haft berücksichtigen.

Fabien Martini starb am 29. Januar 2018. Die junge Frau wollte mit ihrem Auto auf dem Mittelstreifen der Grunerstraße in Mitte einparken, als ihr Fahrzeug von einem mit Blaulicht fahrenden Streifenwagen gerammt wurde. Fabien Martini starb noch am Unfallort.

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Ermittlungen hatten ergeben, dass der von Peter G. gelenkte Streifenwagen mit einer Geschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde aus dem Tunnel am Alexanderplatz gefahren war. Der Beamte war mit dem Streifenwagen gegen 13 Uhr mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem Einsatz - zu einem Raub in der Mall of Berlin. Mit Tempo 93 soll der Opel Zafira in den Renault Clio von Fabien Martini gerast sein.

Der Fall sorgte für Aufsehen, weil erst später bekannt wurde, dass der Fahrer des Streifenwagens betrunken gewesen sein soll. Ein anonymer Hinweis aus dem Krankenhaus hatte den Beamten belastet. Später wurde die Krankenakte von Peter G. beschlagnahmt. Daraus soll hervorgegangen sein, dass der mutmaßliche Unfallfahrer 0,8 Promille Alkohol im Blut hatte.

Gericht ließ Anklagepunkt der Trunkenheit nicht zu

Die Staatsanwaltschaft hatte den Hauptkommissar  der fahrlässigen Tötung und auch "vorsätzlicher Straßenverkehrgefährdung infolge Genusses alkoholischer Getränke angeklagt". Das Gericht ließ den Anklagepunkt der Trunkenheit jedoch nicht zu, weil die Beschlagnahme der Patientenakte von Peter G. rechtswidrig gewesen sei.

Die Eltern von Fabien Martini hatten in dem Verfahren den Ermittlern Vertuschung vorgeworfen. Sie wollten am Dienstag als Nebenkläger auftreten. Wann der Prozess gegen Peter G. nun stattfinden wird, ist völlig offen.