Polizisten angegriffen? Drei Geschwister auf der Anklagebank

Drei Geschwister müssen sich die Anklagebank teilen: Als ein Bruder (24) nach einem Auspark-Manöver von der Polizei angesprochen wurde, eskalierte die Situation. Bis eine Polizistin ihre Dienstpistole zog.
Gemeinsam zogen sie nun in den Gerichtssaal: Mustapha M. (22), Jiehad M. (24) und die große Schwester Amani (28). Sie sollen zwei Polizisten verletzt haben. Die Geschwister konterten: „Es war umgekehrt!“
Am Abend des 27. Mai 2019 vor dem Wohnhaus der Familie in Wedding. Jiehad M. fuhr rückwärts aus einer Parklücke, kam dabei einem Polizeifahrzeug ziemlich nahe. Ein Beamter (27) stieg aus - „zur Identitätsfeststellung und für ein verkehrserzieherisches Gespräch“, so die Anklage. M. aber soll ausfällig geworden sein: „Du Idiot! Ich habe eine Fahrzeugkamera!“
Jiehad M. hatte seine Mutter und seine Schwester gerade vor dem Haus abgesetzt. Sein jüngerer Bruder kam ebenfalls auf die Straße, als er Streit hörte. Plötzlich habe einer der Brüder den Beamten in den Schwitzkasten genommen haben – „bis er für kurze Zeit keine Luft mehr bekam“, so die Anklage.
Die Szene weitete sich aus. Die Beifahrerin stieg aus dem Polizeiauto: „Ich wollte meinem Kollegen helfen.“ Es wurde gezerrt, geschoben, Fäuste flogen. Die Polizistin (24): „Als ich meinen Kollegen befreien wollte, schlugen beide Brüder nach mir. Ich hatte wirklich Angst um meinen Kollegen, zog deshalb die Waffe.“ Ein Schuss allerdings fiel nicht.
Blessuren am Ende auf beiden Seiten, vor allem Hämatome. Die Geschwister wurden gefesselt und abgeführt. Zuletzt waren an die 15 Einsatzwagen vor Ort. Brüder und Schwester kamen noch in der Nacht wieder frei.
Sie fühlen sich unschuldig. Jiehad M.: „Ich habe nicht verstanden, was passierte.“ Der Beamte habe gebrüllt, die Autotür aufgerissen. Da habe seine Schwester gerufen: „Er hat doch nichts falsch gemacht.“ Als sie und sein Bruder die Szene mit dem Handy filmen wollten, sei es eskaliert. Und Mustapha M.: „Ich wurde in den Schwitzkasten genommen.“
Ein schwieriger Fall. Der Richter nach vierstündigem Prozess: „Das Verfahren wird für Nachermittlungen ausgesetzt.“ KE.